Antrag wegen Unaufklärbarkeit abgelehnt.

  • Hallo,


    es wäre sehr nett wenn ihr mir einige Tips bzw. Ratschläge geben könntet, wie die Sache ablaufen kann bzw. wie ich mich verhalten soll.


    Der Sachverhalt sieht wie folgt aus:


    Ich werde ab 01.September mein Studium beginnen und bin aus diesem Grund Anfang August nach Bocholt gezogen, da dort auch meine FH liegt. Am 31.Juli hatte ich einen Termin beim Servicepunkt Arbeit in Bocholt um meinen Antrag, der nur für August gestellt wurde, einzureichen. Am Ende des Termines wurde mir ein Schriftstück überreicht, auf dem die fehlenden Unterlagen, eine ausgefüllte Mietbescheinigung/ ein Lebenslauf/ Kontoauszüge für 3 Monate, verzeichnet waren. Diese Unterlagen sollte ich bis zum 07.08. an der Info einreichen.


    Da mir die entsprechenden Kontoauszüge fehlten musste ich bei meiner Bank einen Nachforschungsantrag für die jeweiligen Monate stellen. Dies würde, so wurde mir von meiner Bank gesagt ungefähr 1-2 Wochen dauern. Die Mietbescheinigun hatte ich zu meiner Vermieterin geschickt damit sie ihn ausfüllen kann und an mich zurück sendet.
    Nun hatte ich gehofft die entsprechenden Unterlagen vielleicht schon vor bzw. am 07.08. zu bekommen.
    Dies war nicht der Fall, so dass ich am Freitag, den 07.08. gegen 11.00 Uhr an der Info angerufen habe und sie darüber informiert habe dass mir die Unterlagen noch nicht zurückgesandt wurden, ich sie aber sofort in der folgenden Woche nach Eingang einreichen werde. Die Dame an der Information war etwas boniert aber willigte ein meiner Sachbearbeiterin bescheid zu geben.


    Anfang der folgenden Woche rief mich meine Vermieterin an, dass sie die Mietbescheinigung schon am Service-Punkt ( dieser Name ist immer wieder lachhaft) in den Briefkasten geschmissen hat. Am Donnerstag, den 13.08. bin ich morgens unterwegs gewesen, wodurch ich erst gegen Nachmittag die mir eingegangenen Nachforschungsunterlagen im Briefkasten aufgefunden habe. Also habe ich sie mit dem Lebenslauf in einen Kurvert gesteckt und beim Service-Punkt, welcher schon geschlossen hatte, eingeschmissen.


    So dann der Hammer: am Samstag bekomme ich einen Brief mit Datum vom 13.08. , in dem mir eröffnet wird, dass mein Antrag abgelehnt wird. Folgend einige Textstellen aus dem Brief:


    "... . Bis heute haben sie trotz schriftlicher und mündlicher Aufforderung die zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit erforderlichen Nachweise nicht erbracht. ... Ohne die angeforderten Nachweise ist es mir nicht möglich, Ihre Hilfsbedürftigkeit abschließend zu prüfen. ... Die Nichtaufklärbarkeit eines anspruchbegründeten Tatbestandmerkmals geht zu Lasten desjenigen, der das Bestehen des Anspruchs BEHAUPTET. ... Demenstprechend trägt der Hilfesuchende auch die Darlegungslast. Besteht Zweifel daran, dass der Hilfesuchende tatsächlich hilfebedürftig ist, gehört es deshalb zu seinen Obligenheiten, diese Zweifel durch Darlegung geigneter Tatsachen auszuräumen.


    Der Antrag ist daher wegen UNAUFKLÄRBARKEIT des Sachverhaltes abzulehnen."


    Dann noch eine Rechtsbehelfbelehrung.


    Also ich bin ehrlich gesagt aufgrund dieser dreisten Unterstellung, das es begründete Zweifel an meinem Anspruch gibt, ziemlich sauer. Und dazu diese Behauptung der Sachverhalt wäre unaufklärbar, dass ist doch unverschämt.
    Erstens denke ich das die Frist zur Einreichung der Unterlagen mit einer Woche, recht kurz war.
    Zweitens habe ich den Servicepunkt fristgerecht darüber informiert dass es nicht in meiner Macht steht die Bank oder Vermieterin zum erstellen und übersenden der Unterlagen innerhalb von einer Woch zu zwingen.
    Und drittens ist es doch recht kurios dass man direkt ohne auch nur einen weiteren Brief oder Anruf zu bekommen, dass noch einige Unterlagen fehlen, wie aus der Pistole geschossen einen Ablehnungsbescheid bekommt.
    Unaufklärbarkeit, das ist doch lächerlich, dies hätte mit einem 20-sekündigen Anruf bei mir nochmals geklärt werden könne. Dies ist wahrlich nicht die Kennedy-Untersuchungskommision hier.


    Wie seht ihr den Sachverhalt, wie sollte ich mich verhalten ? Sofort Einspruch einlegen oder erst mal versuchen in einem Gespräch etwas zu bewegen, obwohl warscheinlich mit dem Ablehnungsbescheid unaufhaltbare bürokratische Mechanismen in Gang gesetzt wurden.


    Wäre für jeden Hilfe und Anregung sehr dankbar.


    Gruß und besten Dank Moreno

  • Hallo!


    Natürlich erstmal das Gespräch suchen, mit alles noch fehlenden Unterlagen. Und immer schön einsichtig und kooperativ sowie freundlich sein.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Unterlagen brauche ich ja nicht mehr abgeben, da die ja schon da sind.
    Ich denke du kannst dir, vllt. aus eigener Erfahrung, vorstellen wie sehr man sich innerlich zusammen reißen muss um nicht auch mal für sich als Kunde, denn so wird man ja bezeichnet, etwas Respekt und Freundlichkeit einzufordern.


    Danke schonmal für die Antwort