Hallo lieber Forumer's
ein Fall sieht folgendes aus:
A wohnhaft in CH ist Vater von B (4 Jahre alt). B lebt mit C (Kindesmutter) in D.
A und C sind nicht verheiratet.
A wird nach neuer Berechnung vom Amt ca. 300 euros monatlich zahlen. Amt verlangt eine Titulierung durch deutsche Botschaft in Bern. A wird es gern machen.
A wird im kürze heiraten mit E (sie arbeitet nicht) und die beide werden zusammen wohnen. Ein Kind ist 'unterwegs'.
1) Kann der Betrag bzw die Titulierung sich ändern aufgrund dieserLebenssituation?
A ruft regelmässig sein Sohn (B). A fährt wenn die Zeit passt zu ihm (in Berlin).
A hat kein Sorgerecht, die Kindesmutter lehnt ab.
A ist oft frustriert bzw fühlt sich nicht wohl wenn er der Sohn besucht (Besuch mit Zustimmung der Mutter)
Grund. Die Kindesmutter lebt (unoffiziel) mit ihr Freund. Dieser reagiert oft komisch, und zeigt es.
Die Kindesmutter lebt von Hartz4.
2) Welches Vorgehen ist zu unternehmen?
Noch mal verhandeln? das Amt benachrichtigen? Obwohl ich kein Sorgerecht habe?
Ist es üblich dass, man kein Sorgerecht hat, aber zur Kasse geht? Verstehe das nicht!
Danke für Feedback und Vorschläge
ein trauriger Vater
ps sorry für schreibfehler: A ist Ausländer:)