brauche dringend einen rat!

  • Hallo alle zusammen,


    ich werde am 11.09 18 jahre alt und habe seid dem 17.11.08 eine kleine tochter.


    zur zeit wohne ich noch bei meinen eltern, aber leider wird die stimmung immer aggressiver, weil ich mir die erziehung meiner tochter anders vorgestellt habe.


    dazu kommt noch dass meine mutter gesundheitlich angeschlagen ist und ich möchte sie keinen unnötigen stress aussetzen.


    ab dem 17.08 gehe ich wieder zur schule und meine tochter wird zwischen tagesmutter und meinen eltern pendeln.


    ich beziehe zur zeit alg 2 , kindergeld, elterngeld und unterhaltsvorschuss.


    in der letzten zeit mache ich mir immer mehr gedanken, ob es nicht sinnvoller ist, wenn ich mir eine eig. wohnung nehme. ich denke, dass ich zwischen meinen eltern eine gewisse distanz brauche. zu dem kommt noch, dass der vater meiner tochter bei mir nicht rein darf, dies ist für mich und die kleine sehr belastetend.


    habe ich ein recht auf eine eig. wohnung?
    wenn ja wieviel geld und qm stehen mir zu?


    lg angela

  • Da du eine kInd hast kannst du ausziehen und würdest eine eigene BG bilden.Allerdings wenn du wieder zur Schule gehst bekommst du kein ALG2 mehr da du dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.Wovon willst du dann leben.Du hättest praktisch Kindergeld und Unterhaltsvorschuß.Das wird kaum reichen um eine Wohnung und alles andere zu finanzieren.

  • [quote='Kitty121','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=38952#post38952']Da du eine kInd hast kannst du ausziehen und würdest eine eigene BG bilden.Allerdings wenn du wieder zur Schule gehst bekommst du kein ALG2 mehr da du dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.Wovon willst du dann leben.Du hättest praktisch Kindergeld und Unterhaltsvorschuß.Das wird kaum reichen um eine Wohnung und alles andere zu finanzieren.[/QUO





    ich werde weiterhin alg 2 bekommen, weil ich ein kind habe.


    lg angela

  • Da Du ein Recht auf Bildung hast und dies gesetzlich verankert ist , wirst Du ebenfalls während de Schule einen Teil Alg 2 bekommen , bei meiner Tochter war das auch so.
    Du hast aber auch ebenfalls das Recht bei Deinen Eltern auszuziehen , da Du selbst Mutter bist.
    Nur mußt Du abklären , wo da Kind gemeldet ist bzw.bei wem es lebt und da liegt dann das Problem...
    Wenn dein Kind eine betreuende stelle tagsüber hat und sonst immer bei dir ist , gibt es keine schwierigkeiten.
    Wenn es aber öfters bei deinen eltern ist anstatt bei dir , kann dir das amt ebenfalls die leistungen kürzen oder erst garnicht gewähren