Hallo Leute,
meine Partnerin hat von der ArGe ein Formular zum monatlichen Ausfüllen erhalten, da sie parallel zum Harz IV ein Gewerbe angemeldet hat.
Sie hat vor Jahren ein Darlehen aus dem Bekanntenkreis erhalten, was die ganze Zeit auf der Bank lagerte, bis der Zeitpunkt zum Melden der Selbstständigkeit kam.
In diesem Formular gibt es eine Zeile unter Betriebseinnahmen die lautet:
"Zuwendungen von Dritten/Darlehen"
Der Steuerberater meint, daß hier das erhaltenen Darlehen für die Selbstständigkeit eingetragen werden muß.
Wie wird das nun angerechnet?
Ich habe hier irgendetwas von "Zuflußprinzip" gelesen, habe ich jedoch nicht so ganz verstanden.
Bedeutet es, daß es nur in diesem einen Monat der Angabe als Einnahme gewertet wird?
Von diesem Geld sind Anschaffungen getätigt worden, die jedoch laut Steuergesetz AfA-mäßig über fast 2 Jahre angerechnet werden müssen.
Sie hätte theoretisch mit dieser Angabe total viel Einnahme, die jedoch fast durch Investitionen ausgegeben sind, jedoch nicht in voller Höhe als Verlust angerechnet werden dürfen.
Puh, hoffentlich konntet Ihr mir etwas folgen........
Gruß
John Steed