Lücke zwischen letzter Harz 4 - Zahlung und Ausbildung

  • Hallo,


    mein Sohn (22 J.) hat bereits eine Ausbildung nach rd. 1 1/2 Jahren abgebrochen, danach 1 Jahr gejobbt und ist vom Arbeitslosengeld ziemlich schnell in Harz 4 gerutscht.


    Jetzt beginnt er mit Mitteln aus der Förderung für erwerbslose Jugendliche zum 1.9.09 eine Ausbildung und die Arge hat ihm, nachdem er dies ordnungsgemäß angemeldet hat, prompt zum 31.8. das Auslaufen der Leistung angekündigt. Die Lücke zwischen der Zahlung seiner 1. Ausbildungsvergütung am 1.10.09 und der letzten Harz 4 - Zahlung vom 1.8. will man ihm lediglich als rückzahlbares Darlehen zur Verfügung stellen.


    Seit Beginn seiner 1. Ausbildung hatte er eine eigene Wohnung, die von seinem Vater und mir bis zur Aufnahme seiner Arbeitsstelle nach dem mutwilligen Ausbildungsabbruch finanziert bekommen hat.


    2 Fragen:


    1. Ist das Verhalten der Arge rechtens, was bedeuten würde, dass er am 1.9. keine Miete zahlen bzw. seinen Lebensunterhalt bestreiten kann?


    2. Bin ich bzw. wir verpflichtet, seinen Unterhalt und ggf. Zusatzbedarf bis zum Ende dieser Ausbildung
    zu tragen? Wie gesagt, hat er die 1. Ausbildung selbstverschuldet ohne Abschluss beendet.


    Vielen Dank für alle Antworten im Voraus.


    LG
    Ladycat

  • Hallo Kitty121,


    vielen Dank für die Antwort. Gebe ich ihm so weiter:


    Natürlich steht er nicht ganz ohne (meine) finanzielle Unterstützung da. Aber ich will ihn seine Probleme
    erst mal allein lösen lassen und da ist das Überbrückungsgeld sicherlich der richtige Ansatz.


    Herzliche Grüße


    Lady Cat

  • Hallo Kitty121,


    vielen Dank für die Antwort. Werde ich ihm so weitergeben.


    Natürlich steht er nicht ganz ohne (meine) finanzielle Unterstützung da. Aber ich will ihn erst mal seine
    Probleme allein lösen lassen und da ist das Überbrückungsgeld sicherlich der richtige Ansatz.


    Herzliche Grüße


    Lady Cat