Hallo,
mein Sohn (22 J.) hat bereits eine Ausbildung nach rd. 1 1/2 Jahren abgebrochen, danach 1 Jahr gejobbt und ist vom Arbeitslosengeld ziemlich schnell in Harz 4 gerutscht.
Jetzt beginnt er mit Mitteln aus der Förderung für erwerbslose Jugendliche zum 1.9.09 eine Ausbildung und die Arge hat ihm, nachdem er dies ordnungsgemäß angemeldet hat, prompt zum 31.8. das Auslaufen der Leistung angekündigt. Die Lücke zwischen der Zahlung seiner 1. Ausbildungsvergütung am 1.10.09 und der letzten Harz 4 - Zahlung vom 1.8. will man ihm lediglich als rückzahlbares Darlehen zur Verfügung stellen.
Seit Beginn seiner 1. Ausbildung hatte er eine eigene Wohnung, die von seinem Vater und mir bis zur Aufnahme seiner Arbeitsstelle nach dem mutwilligen Ausbildungsabbruch finanziert bekommen hat.
2 Fragen:
1. Ist das Verhalten der Arge rechtens, was bedeuten würde, dass er am 1.9. keine Miete zahlen bzw. seinen Lebensunterhalt bestreiten kann?
2. Bin ich bzw. wir verpflichtet, seinen Unterhalt und ggf. Zusatzbedarf bis zum Ende dieser Ausbildung
zu tragen? Wie gesagt, hat er die 1. Ausbildung selbstverschuldet ohne Abschluss beendet.
Vielen Dank für alle Antworten im Voraus.
LG
Ladycat