Am 13.07. bin ich mit meiner Freundin nach Rüsselsheim gezogen. Ich zog innerhalb von Rüsselsheim um und Sie zog von Hannover nach Rüsselsheim. Die Gründe für unseren Zusammenzug waren:
- sie war in Hannover abebeitslos, während ich hier einen sicheren Job bis ins Rentenalter habe
- laut Arbeitsamt Hannover ist die Job-Lage im Rhein-Main-Gebiet besser als in der Umgebung von Hannover
- sie alleine hätte sich keine Wohnung leisten können, deshalb zogen wir zusammen, obwohl wir erst seitJanuar eine Beziehung haben.
Wir informierten uns auch vorher ob mein Gehalt mit eingerechnet wird, da Sie ALG II bezieht und überall erhielten wir die selbe Information, dass es erst nach 1 Jahr angerechnet wird.
Die ARGE Rüsselsheim argumentiert wie folgt:
Es bestehe ein eheähnliches Verhältnis, weil meine Freundin ja sonst kaum nach Rüsselsheim gezogen wäre.
Obwohl
- keine gemeinsamen Konten bestehen
- wir kein gemeinsames Kind haben
- wir logischer Weise noch kein Jahr zusammen wohnen.
Trotzdem will die ARGE Rüsselsheim mein Gehalt mit anrechnen.
Was kann ich in dieser Situation machen? Ich bin schon am überlegen, ob ich einen Rechtsanwalt einschalten soll.
Nicht dass ich missverstanden werde, Ziel ist es dass meine Freundin Arbeit findet, was allerdings erschwert wird, wenn die nötigen und berechtigten Mittel entgegen gesetzlicher Grundlagen gekürzt werden.
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