Eheähnliches Verhältnis nach 4 Wochen?

  • Am 13.07. bin ich mit meiner Freundin nach Rüsselsheim gezogen. Ich zog innerhalb von Rüsselsheim um und Sie zog von Hannover nach Rüsselsheim. Die Gründe für unseren Zusammenzug waren:


    - sie war in Hannover abebeitslos, während ich hier einen sicheren Job bis ins Rentenalter habe
    - laut Arbeitsamt Hannover ist die Job-Lage im Rhein-Main-Gebiet besser als in der Umgebung von Hannover
    - sie alleine hätte sich keine Wohnung leisten können, deshalb zogen wir zusammen, obwohl wir erst seitJanuar eine Beziehung haben.


    Wir informierten uns auch vorher ob mein Gehalt mit eingerechnet wird, da Sie ALG II bezieht und überall erhielten wir die selbe Information, dass es erst nach 1 Jahr angerechnet wird.


    Die ARGE Rüsselsheim argumentiert wie folgt:


    Es bestehe ein eheähnliches Verhältnis, weil meine Freundin ja sonst kaum nach Rüsselsheim gezogen wäre.


    Obwohl


    - keine gemeinsamen Konten bestehen
    - wir kein gemeinsames Kind haben
    - wir logischer Weise noch kein Jahr zusammen wohnen.


    Trotzdem will die ARGE Rüsselsheim mein Gehalt mit anrechnen.


    Was kann ich in dieser Situation machen? Ich bin schon am überlegen, ob ich einen Rechtsanwalt einschalten soll.


    Nicht dass ich missverstanden werde, Ziel ist es dass meine Freundin Arbeit findet, was allerdings erschwert wird, wenn die nötigen und berechtigten Mittel entgegen gesetzlicher Grundlagen gekürzt werden.


    Bitte um Hilfe

  • Hallo!


    Stimmt, eigentlich werden Paare ohne Kinder erst nach 12 Monaten zusammen veranlagt. Da müsst ihr erstmal Einspruch bei der Arge einlegen und falls das nichts bringt, würde ich einen Anwalt einschalten.
    Argumentationshilfe ist das hier:


    Zitat

    Nach § 7 Absatz 3a SGB II wird ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, vermutet, wenn Menschen


    länger als ein Jahr zusammenleben,
    mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Danke für das schnelle Feedback :)


    Das habe ich auch so in Erinnerung, bis zu einem Jahr ist es so viel ich weiss ein zusammenleben auf Probe, weil sich die Beziehung erst noch "bewähren" muss.


    Was mir da weiterhelfen würde, wären evtl. ein paar Stichpunkte oder weitere Argumentationshilfen die ich in den Einspruch schreiben könnte.

  • Die Argumentation der ARGE kann ich nicht nachvollziehen.Du wohnst in Rüsselsheim und deine Freundin ist zu dir gezogen.Wie sollt ihr denn ein Zusammenleben probieren wenn ihr nicht zusammen wohnt?Wohin hättet ihr denn sonst ziehen sollen.Wäre ja nur die Alternative geblieben das du zu ihr gezogen wärst allerdings hättest du dann deine Arbeit nicht mehr.

  • Die Argumentation kann wohl niemand ausser der ARGE nachvollziehen, im Augenblick ist das einzige was Sinn macht, dass sich die ARGE um Leistungen drücken will.


    Beim ersten Vorsprechen bei der ARGE war ich dabei und dem Reden nach hätte man denken können dass wir von der Sachbearbeiterin privat Geld verlangen, kam mir schon seltsam vor.


    Beim nächsten Termin war ich leider nicht dabei, allerdings meine Freundin war schon sauer als Sie zurückkam. Die erste Frage die Ihr gestellt wurde: Warum wollen sie Leistungen von uns? Daher auch mein Empfinden, dass die ARGE Rüsselsheim mehr darauf bedacht ist Leistungen zu kürzen als Jobs zu vermitteln.


    Aber ich schweife vom Thema ab. Weiss vielleicht jemand wie ich das am geschicktesten formuliere, dass wir auf Probe zusammen leben?