Anspruch Ü 25 Bafögüberbrückung?

  • Hallo,


    Ich bin 25 Jahre alt und zur Zeit noch Studentin die Bafög bezieht vermutlich noch bis Ende August.
    Ich lebe bei meiner Mutter im Haushalt, die von Hartz 4 lebt. (Wir teilen uns die Kosten)
    Da ich dieses Jahr mein Studienfach und die Hochschule wechsle würde ich gerne wissen ob es möglich ist für den Zeitraum in dem ich nicht eingeschrieben bin, warscheinlich der Monat September Hartz 4 zu beantragen. (Ist das möglich für nur einen Monat Hartz 4 zu beantragen?)


    Desweiteren würde ich gerne wissen ob es möglich ist Hartz 4 als Überbrückung bis zu einer Bafögauszahlung zu bekommen.
    Ehrfahrungsmäßig weiß ich bereits das es von der Beantragung bis zu Auszahlung ca 3-4 Monate dauern kann bis ich Bafög erhalten kann, in dieser Zeit weiß ich nicht wie ich meinen Mietanteil bwz. Geld für Nahrung auftreiben soll, da ich bis jezt noch keine Arbeit gefunden habe die ich während dem Studium machen kann.
    Wisst ihr vielleicht was man da machen kann?

  • Also, den einen Monat mit H IV zu überbrücken, ist möglich. Weiteren Anspruch auf Zuschüsse im Rahmen der H IV-Gesetze hast du aufgrund der Tatsache, dass du dann als immatrikulierte Studentin gilst, an der Stelle nicht. Gibt es möglicherweise für Bafögempfänger eine Möglichkeit des Eilverfahrens? Bei uns hier dauert - sofern alle Unterlagen vorliegen - die Bescheidung des Bafögs maximal 4 Wochen. Ich könnte mir vorstellen, dass du - wenn du selbst beim Bafögamt vorsprichst und gleich klärst, ob alles so vorliegt, wie die es zur Bearbeitung brauchen, schneller an dein Bafög kommst, vorausgesetzt es steht dir zu.


    Denn mit deinen 25 Jahren wechselst du ja gerade Schule und Fach. Wie lange hast du denn bislang Bafög bezogen? Hast du die Förderungshöchstdauer berücksichtigt, damit du irgendwann überhaupt etwas fertigstudieren kannst, und am Ende nicht generell so dastehst, wie nun in der Zwischenzeit? Es ist nicht möglich, häufiger zu wechseln (das muss man richtig begründen, wie du sicher weißt) und dann jeweils wieder Bafög für die ganze Studienzeit zu erhalten. Deinem Alter nach müßtest du, sofern du gleich nach dem Abi angefangen hast, eigentlich schon ziemlich lange Bafög bezogen haben und der Bewilligungszeitraum für dich insgesamt dürfte sich dem Ende zuneigen. Wenn du jetzt mit 25 Jahren etwas ganz Neues anfängst, bei dem bisherige Leistungsnachweise nicht anerkannt werden (können), bist du sicher bald 30 Jahre alt, ehe du dein Ziel erreicht hast.

  • Ich hatte erst letzten Winter zu studieren angefangen, habe meine allgemeine Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg gemacht und auch noch eine Ausbildung gemacht, das wäre mein 1. Wechseln.
    Mir ist schon irgenwie klar das ich wohl relativ alt bin wenn ich fertig bin, leider.
    Das mit dem Bafög dauert immer lange, weil mein Vater nicht aufzutreiben ist (Ausländer).
    Ich mache mir einfach nur sorgen wegen der Miete, vielleicht kann man ja was ausrichten wenn man direkt vorspricht werde das einfach mal versuchen.

  • Ich hatte letzte Woche einen Antrag gestellt, und war heute beim SB (Vertretung) der nur meine Exmat.entgegengenommen hat, SB wäre erst nächste Woche wieder da.
    Nun hat dieser mir gesagt das ich sobald ich mich einschreibe keinen Anspruch auf ALG II hätte, wobei ich folgendes nicht ganz verstehe:
    Wenn ich mich nun einschreibe bin ich doch z.B. erst zum 1.10-x immatrikuliert (also bei den Unis bei denen ich mich beworben habe ist das so) im September, also der Monat für den ich Leistungen beziehen möchte wäre ich nicht immatrikuliert und trotzdem hätte ich keinen Anspruch, weil ich mich eingeschrieben habe?
    Ich verstehe das nicht ganz.
    Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen?