Keine Sozialhilfe für Tochter unter 25?Stiefvater muss zahlen?

  • Servus, ich bin neu verheiratet seit 14 Jahren und habe aus dieser Ehe einen Sohn. In meinem Haushalt leben noch meine Tochter,19 und mein Sohn, 28 aus erster Ehe. Mein Sohn möchte jetzt ausziehen, er arbeitet auch und irgendwann wirds auch mal Zeit. Meine Tochter aus erster Ehe hat 3 Lehren abgebrochen, ist auch sonst unmotiviert gewisse Ziele eines Jobs zu agieren. Wenn jedoch jetzt mein Sohn auszieht können wir die Miete von dem Haus von 850,- Euro nicht mehr alleine tragen. Mein Mann und ich haben Insolvenz, sein Verdienst sind netto 1200,. Euro. Davon muss dann eine 3 köpfige Familie leben, geht auch, wenn man sich einschränkt.Nur will mein Mann nicht meine Tochter aus erster Ehe bis das sie 25 Jahre ist mitschleppen, durchfüttern, da eh schon zu wenig ist. Meine Tochter will zudem auch ausziehn, wollte Sozialhilfe beantragen, wurde jedoch sofort abgelehnt mit der Begründung der Stiefvater hätte das Kindergeld bezogen, jetzt muss er für meine Tochter bis 25 aufkommen, dazu würden wir uns strafbar machen, da wir Insolvenz haben und in einer Wohlgefälligkeitsphase uns befinden. Uns wurde sogar Haft angedroht beim Gespräch beim Amt. Ich bin nicht berufstätig, schwere Diabetikerin seit vorigem Jahr und habe Darmkrebs. Damit wir weiter im Haus leben können, hat mein Sohn den Plan verworfen auszuziehn, damit er helfen kann.Das ist aber kein Zustand auf Dauer. Soll ich mir einen Anwalt nehmen oder was kann man da machen? LG, Gabi

  • Ich weiß jetzt nicht warum man euch eine Haftstrafe angedroht hat denn was hat eure Familäre Situation mit der Insolvenz zu tun.Zunächst mal ist es so das ihr sicher für eure Tochter die ja mit 19 Jahre deutlich unter der 25 Regelung liegt unterhaltspflichtig seid.Allerdings muß sie auch dafür Sorge tragen das sie eine Ausbildung macht und kann sich nicht darauf berufen nur Tochter zu sein und euch in Anspruch zu nehmen.Bei drei abgebrochenen Lehren ist meiner Meinung nach eure Geduld genug strapaziert.Nun werdet ihr sie nicht einfach vor die Türe setzen können denn vom Amt wird sie nichts bekommen aber es steht ja nirgens geschrieben das ihr alles für sie bezahlen müßt.Ich würde ihr nur das Notwendigste geben und keinerlei Luxusartikel wie z.B. Handy,Kinobesuch,Disco usw.Sie würde von mir auch kein Taschengeld bekommen da ihr sowieso rechnen müßt.Ich denke wenn du das konsequent durchhälst wird sie sich von alleine um eine Ausbildung kümmern.Dein großer Sohn kann ja trotzdem ausziehen und ihr müßtet vielleicht in Erwägung ziehen eine andere Wohnung zu ziehen.Versuche mal einen ALG2 Rechner denn bei euren Einkommen könnte es sein das ihr vielleicht Leistungen bekommen würdet.Die Wohnung ist aber sicher zu teuer.Bezieht ihr denn bereits Wohngeld?

  • Der leibliche Vater und du - ihr - und nicht dein jetziger Ehemann - seid für eure gemeinsame Tochter unterhaltsverpflichtet. Selbst wenn sie jetzt ausziehen wollte, ginge das nicht. Das Kindergeld steht euch für sie ja weiterhin zu; im übrigen würde ich sie hinsichtlich Taschengeld, Kleidung und allem weiteren auch stark einschränken, damit sie ggf. überhaupt eine Motivation findet, etwas zielstrebiger und orientierter für ihre Zukunft zu handeln, sich zu engangieren. Vorhaltungen, viel Gelaber etc. nützen nichts.

  • Ich weiß jetzt nicht warum man euch eine Haftstrafe angedroht hat denn was hat eure Familäre Situation mit der Insolvenz zu tun.Zunächst mal ist es so das ihr sicher für eure Tochter die ja mit 19 Jahre deutlich unter der 25 Regelung liegt unterhaltspflichtig seid.Allerdings muß sie auch dafür Sorge tragen das sie eine Ausbildung macht und kann sich nicht darauf berufen nur Tochter zu sein und euch in Anspruch zu nehmen.Bei drei abgebrochenen Lehren ist meiner Meinung nach eure Geduld genug strapaziert.Nun werdet ihr sie nicht einfach vor die Türe setzen können denn vom Amt wird sie nichts bekommen aber es steht ja nirgens geschrieben das ihr alles für sie bezahlen müßt.Ich würde ihr nur das Notwendigste geben und keinerlei Luxusartikel wie z.B. Handy,Kinobesuch,Disco usw.Sie würde von mir auch kein Taschengeld bekommen da ihr sowieso rechnen müßt.Ich denke wenn du das konsequent durchhälst wird sie sich von alleine um eine Ausbildung kümmern.Dein großer Sohn kann ja trotzdem ausziehen und ihr müßtet vielleicht in Erwägung ziehen eine andere Wohnung zu ziehen.Versuche mal einen ALG2 Rechner denn bei euren Einkommen könnte es sein das ihr vielleicht Leistungen bekommen würdet.Die Wohnung ist aber sicher zu teuer.Bezieht ihr denn bereits Wohngeld?


    [B]
    Servus,
    nein wir beziehen kein Wohngeld, dank meines grossen Sohnes war es nicht erforderlich.
    Selbst wenn wir eine Wohnung kleiner suchen, sind 1200,-Euro für 3 Personen mager,
    kommt noch meine Tochter mit, sind 4 Personen plus 2mal Kindergeld auch eher dürftig.
    Ausziehen möchten wir ja, mein Sohn ist bereits 28 und hat ein Anrecht auf sein eigenes
    Leben.Meine Tochter will aber ausziehen und uns jetzt, in dem Falle ihren Stiefvater verklagen
    auf Unterhalt ( aber wovon?). In der Tat war ich auch erstaunt was nun unsere Insolvenz mit unserer privaten Lage zu tun hat?Aber so leicht lasse ich mir nicht drohen, bin keine 20 mehr:)
    LG,Gabi
    [/B]

  • Der leibliche Vater und du - ihr - und nicht dein jetziger Ehemann - seid für eure gemeinsame Tochter unterhaltsverpflichtet. Selbst wenn sie jetzt ausziehen wollte, ginge das nicht. Das Kindergeld steht euch für sie ja weiterhin zu; im übrigen würde ich sie hinsichtlich Taschengeld, Kleidung und allem weiteren auch stark einschränken, damit sie ggf. überhaupt eine Motivation findet, etwas zielstrebiger und orientierter für ihre Zukunft zu handeln, sich zu engangieren. Vorhaltungen, viel Gelaber etc. nützen nichts.



    Servus, die vom Amt belangen aber den Stiefvater, da ich durch schwere Krankheit begingt kein Einkommen habe.Mir steht ein Taschengeld als Ehefrau zu und dieses muss zum Unterhalt meiner Tochter dienen.( Ähm von 1200,-Euro, da ist null Luft) Meine Tochter lebte bis jetzt in unserem Haushalt, Kindergeld wurde bezogen, daher wird der leibliche Vater nicht belangt. Langsam verstehe ich gar nix mehr. Würde ich sterben, dann erst kommt der leibliche Vater in Betracht, da meine Tochter nicht adoptiert wurde. Langsam frage ich mich was diese ganze Gesetzesklüngelei soll.Da beisst sich ja die Katze in den Schwanz.

  • Also davon, dass die jemanden dazu gezwungen haben, vom Einkommen seiner Ehefrau ein Taschengeld zu geben, von dem die wiederum dann die Tochter unterhalten muss, habe ich noch nichts gehört. Wenn deine Tochter als Mitglied in eurem Haushalt lebt, dann werdet wohl ihr Drei als BG-Mitglieder gewertet werden und das gemeinsame Einkommen (also Einkommen des Jetzt-Ehemannes und das staatliche Kindergeld) werden als Einkomen gewertet. Ich würde Kindergeldzuschlag (das sind, wenn der leibliche Vater nicht zahlt, 140 €) beantragen. Die erhaltet ihr definitiv, wenn kein weiteres ALG II gezahlt werden sollte. Dann hast du für deine Tochter monatlich 304 €. Im Übrigen würde ich sie neben der Wohnsituation und natürlich leiblichen Versorgung nicht weiter unterstützen, also kein Taschengeld, keine Klamotten und so weiter. Im Falle eines Neffen hat das funktioniert. Vielleicht steigt so auch bei deiner Tochter die Motivation, sich arbeitsmäßig zu orientieren.

  • Also davon, dass die jemanden dazu gezwungen haben, vom Einkommen seiner Ehefrau ein Taschengeld zu geben, von dem die wiederum dann die Tochter unterhalten muss, habe ich noch nichts gehört. Wenn deine Tochter als Mitglied in eurem Haushalt lebt, dann werdet wohl ihr Drei als BG-Mitglieder gewertet werden und das gemeinsame Einkommen (also Einkommen des Jetzt-Ehemannes und das staatliche Kindergeld) werden als Einkomen gewertet. Ich würde Kindergeldzuschlag (das sind, wenn der leibliche Vater nicht zahlt, 140 €) beantragen. Die erhaltet ihr definitiv, wenn kein weiteres ALG II gezahlt werden sollte. Dann hast du für deine Tochter monatlich 304 €. Im Übrigen würde ich sie neben der Wohnsituation und natürlich leiblichen Versorgung nicht weiter unterstützen, also kein Taschengeld, keine Klamotten und so weiter. Im Falle eines Neffen hat das funktioniert. Vielleicht steigt so auch bei deiner Tochter die Motivation, sich arbeitsmäßig zu orientieren.


    Aber genau das hat jener vom Amt gesag, Taschengeld an die Ehefrau welches zum Wohl meiner Tochter dann als Unterhalt zählt, da ich kein Einkommen habe. Da ich in jetziger Ehe einen Sohn noch von 14 habe,müsste das Kindergeld für 2 und das Nettoeinkommen meines Mannes von 1200,- Euro für eine
    4 köpfige Famile reichen? Werde aber jetzt mal den Kinderzuschlag einreichen, der müsste uns zu-
    stehn.Mein Exmann hat den Unterhalt eingestellt als sie 18 wurde, mit der Begründung er müsse
    jetzt, da sie volljährig ist nicht mehr zahlen.

  • Kann dir nur raten, was so mancher erfahrener Forenbenutzer hier immer wieder schreibt: Lass`dir solche Aussagen, wie beispielsweise das mit dem Taschengeld für die Ehefrau, das die wiederum zum Wohl der Tochter als Unterhaltsbeitrag verwenden muss oder so ähnlich, "schriftlich" geben. So manche "Aussage" trifft dann plötzlich nicht mehr zu, weil die den Stuss, den sie von sich geben in irgendwelchen "Gesprächen" nicht wirklich schriftlich herausgeben. Einen Versuch ist es wert.

  • Ich weiß ja nicht an was für einen SB du da geraten bist aber das wias sie dir da gesagt haben ist völliger Schwachsinn und auch durch nichts belegbar.Ich würde mir an deiner Stelle mal den dazugehörigen gesetzestext vorlegen lassen.Ich glaube kaum das der SB dir da einen zeigen kann.Du bist ja mit dem Stiefvater deiner Tochter verheiratet und ihr habt auch noch ein gemiensames Kind insofern kommt er ja durch sein Gehalt für euren Unterhalt auf.Das Kindergeld wird euch gezahlt und zwar für beide Kinder.Es ist doch egal ob dieses nun an dich oder deinen Mann gezahlt wird.Der leibliche Vater hat auch weiterhin Unterhalt zu zahlen und ich würde dies an deiner Stelle gerade weil du kein Einkommen hast per Anwalt einklagen.Er hat zu zahlen bis deine Tochter eine Ausbildung abgeschlossen hat. Warum willst du die Kosten deiner Tochter allein übernehmen..Deine Tochter kann auch ihren Stiefvater nicht verklagen sondern müßte den Unterhalt bei ihrem leiblichen Vater einklagen. Außerdem lebt sie ja noch zu Hause und wird dort ja auch mit dem nötigsten versorgt da kann sie klagen wie sie will da kriegt sie trotzdem nichts.Ich würde dir aber trotzdem zu einer preisgünstigeren Wohnung raten denn dadurch entspannt sich ja schon mal euere finanzielle Situation.es ist ja auch gut und schön das dein großer Sohn dich unterstützt aber er hat wie du schon sagst ein Recht auf ein eigenes Leben.Versuche doch erstmal Wohngeld und den Kindergeldzuschlag zu beantragen und erzähle deiner Tochter mal wo es lang geht denn nach deinen Äußerungen scheint sie mir ein bisschen in einer Scheinwelt zu leben.

  • Hallo Mama 5


    da muss ich Lirafe und Kity Recht geben, totaler Nonsens den der SB da von sich gegeben haben soll.


    Fakt 1 : Ihr seit alle eine Bedarfsgemeinschaft Stiefvater, Sohn aus zweiter Ehe, Tochter aus erster Ehe, und der leibliche Vater muss nicht nur bis zum 18.Lebensjahr Unterhalt zahlen er muss bis zur abgeschlossenen Ausbildung zahlen - sofern diese nicht nach dem 25.Lebensjahr beendet wird. Also dort mal kurz den Sachverhalt erläutern und der leibliche Papa darf schön weiter blechen!


    Darüber inaus kann Deine Tochter gerne den Stiefvater verklagen, er kommt doch ohnehin schon über alle Massen für diese kleine Rotzgöre auf und so solltet Ihr es eurem Früchtchen auch mal rüber bringen!


    Sie soll mal schön arbeiten gehen und dann wird sie erfahren was Sie als Beitrag zur Bedarfsgemeinschaft aus Sicht der SGBII Gesetze zu leisten hat, denn Ihr Einkommen fließt dann auch in den gemeinsamen POOL und wenn dann von 400€ letztlich nur 160€ anrechnungsfrei bleiben kann sie sich ja schon mal damit anfreunden auch was zur Miete und zur täglichen Verpflegung beizutragen! Er ist ja in der age seinen Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten und tut das ja wohl auch!


    Das mit dem Taschengeld ist ja mehr als unverschämt von der Göre. Und als Bonbon würde ich Ihr klarmachen das Sie unter 25 überhaupt nicht aus der Bedarfsgemeinschaft ausziehen kann, ohne ein zerrüttetes Verhältnis zu Ihren Eltern seitens des Jugendamtes bestätigt bekommen zu haben!


    Sie soll mal schön Ihre spätpupertären Angriffe gegen die Familiengemeinschaft überdenken den ohne ein Bemühen wird sie noch bis zum 25 Lebensjahr unter der Freude leben müssen mit diesen Umständen klar kommen zu müssen!


    Aber wenn sie denn unbedingt aus der elterlichen Wohnun raus muss und von irgendwem unterhalten werden muss, rate ihr doch einfach zu folgendem: Sie soll sich ein Kind anschaffen, dann kann sie umgehend eine eigenständige BG beantragen - nur peinlich wenn dann dort ein SB Ihr zur Auflage macht auch unter diesen Umständen bei den Eltern in der BG verbleiben zu müssen, auch diese Fälle gibts ja.


    Am sichersten und schnellsten kommt sie also aus der für sie unbefriedigenden Situation heraus wenn sie eine Ausbildung beendet hat und somit eigentlich für Ihren Lebensunterhalt alleine einstehen könnte!


    Mein Ratschlag, beim Jugendamt eine Wohngruppe für die kleine beantragen, damit sie eure Nerven nicht noch weiter traktiert, sie möchte siich ja abnabeln, dann gebt Ihr doch auf diesem Weg die Chance für Euch wäre dann sicherlich auch einiges besser, als mit so einem kleinen Terroristen in den eigenen 4 Wänden!



    Dein Ältester Sohn dürfte der BG sowieso nur als HG-Mitglied beigrechnet werden, denke mal er zahlt einen Miet und Verpflegungsanteil, sein Einkommen darf eigentlich nicht mitgerechnet werden, zumindest nicht seitdem er das 25 Lebensjahr vollendet hatte! Überprüft das mal, wird auch sehr gerne von der ARGE anders gesehen!
    Gruss

  • Nochmal zu dem Plan deiner Tochter, euch auf Unterhalt zu verklagen: Sie wird auf keinen Fall damit Erfolg haben, da ihr den ja jetzt schon leistet, nur eben in Naturalien. Und es haben immer noch die unterhaltspflichtigen Eltern das Wahlrecht, ob sie ihre Kinder in Naturalien (sprich Wohnung und Essen) oder mit Geld unterhalten wollen! Außerdem verwirken Kinder glaube ich ihren Unterhaltsanspruch, wenn sie sich offensichtlich nicht bemühen, auf eigenen Beinen zu stehen. Meine, da mal was davon gehört zu haben, dass eine oder eventuell sogaar zwei abgebrochene Ausbildungen noch toleriert werden müssen, wenn es trifftige Gründe gab, aber eine dritte ganz bestimmt nicht.


    Liebe Grüße,
    Jana