Lohnempfänger in Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo,
    durch Insolvenz meines Betriebes mußten wir Hartz IV beantragen. In unserem Haus lebt noch mein 19-jähriger Sohn. Er hat gerade seine Lehre beendet und soll von der Firma übernommen werden.
    Da er weiter bei uns leben möchte, hat er nun jedoch Angst, daß sein Lohn mit zum Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gerechnet wird und er für sich nur noch einen wesentlich geringeren Teil an Geld übrig hat. Ist es so oder gibt es einen Grenze, die ihm nicht angerechnet werden kann.


    Gruß
    John

  • Da dein Sohn volljährig ist und durch sein Einkommen finanziell unabhängig wird, zählt er nicht mehr mit zu eurer BG, d. h. er muss nur seinen Mietanteil tragen. Allerdings müsst ihr dies der ARGE schriftlich anzeigen, da sie ansonsten (meistens) den Sohn trotzdem zur BG rechnen und sein Einkommen anrechnen.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo Jana,
    herzlichen Dank für Deine Antwort.


    Unser Sohn zahlt an uns keine Miete.
    Wenn er das machen würde, würde dies bei der BG wiederum als Einnahme gewertet, richtig?


    Er zahlt an uns nur Kostgeld, je nach Bedarf, aber immer unter 100.-


    Gruß
    John Steed

  • Hallo!


    Zitat

    Unser Sohn zahlt an uns keine Miete.
    Wenn er das machen würde, würde dies bei der BG wiederum als Einnahme gewertet, richtig?


    Ja, sicher würdet ihr, die Eltern, weniger Miete bekommen, aber wenn sein ganzes Gehalt zur Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird, dann sollte es erheblich weniger für euch alle geben. Also macht es so, wie Jana1987 geschrieben hat.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Bring bloß nichts durcheinander, was vorher Kostgeld war, ist jetzt Miete, wenn die Dummerchen von der Arge fragen, warum auf den Kontoauszügen keine Mieteinnnahmen stehen, sagst du, daß er in Briefmarken die Miete gezahlt hat :eek: Diese dämliche Frage wird kommen, Kostgeld und Miete sind lediglich per Vertrag zu unterscheiden, jedoch ACHTUNG, bei einem Mietvertrag schickt die Arge diesen zum Finanzamt und die fragt, warum sind diese nicht bei der Steuererklärung angegeben wurde. Allerdings wird dadurch rechnerisch in der Regel kein Nachteil entstehen, weil Werbungskosten und Abschreibungen dieses aufheben.

  • Es gibt weder Mietvertrag noch eine anderes Schriftstück, daß irgendetwas über den finanziellen Ausgleich aussagt. Es wurde für den jeweiligen Monat im nach herein aus dem Bauch heraus entschieden, ob es zwischen 70 oder 100 lag.


    Kostgeld gleich Miete???? Auch ohne Vertrag?


    Verstehe ich nicht so ganz.


    Gruß zum WE
    John

  • Hallo!


    Um auf Nummer sicher zugehen, solltet ihr, da der Junge ja jetzt ausgelernt hat, einen Mietvertrag aufsetzen und der Junge sollte euch per Kontoüberweisung die ca.100 Euro zukommen lassen. Damit vermeidet ihr dumme Nachfragen der Argemitarbeiter.

    Schrader


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