Hallo,
durch Insolvenz meines Betriebes mußten wir Hartz IV beantragen. In unserem Haus lebt noch mein 19-jähriger Sohn. Er hat gerade seine Lehre beendet und soll von der Firma übernommen werden.
Da er weiter bei uns leben möchte, hat er nun jedoch Angst, daß sein Lohn mit zum Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gerechnet wird und er für sich nur noch einen wesentlich geringeren Teil an Geld übrig hat. Ist es so oder gibt es einen Grenze, die ihm nicht angerechnet werden kann.
Gruß
John