Mehrbedarf für gelebtes Umgangsrecht?

  • Hallo @ all,


    ich bin neu hier - beziehe kein Hartz 4, habe aber dennoch eine dringende Frage.


    Die Exfrau meines LG nimmt zur Zeit das Umgangsrecht für ihre beiden Söhne alle vierzehn Tage ein Wochenende war. In der Ferienzeit wird erst Sohn 1 eine Woche und dann noch eine halbe Woche ohne WE und dann Sohn 2 eine Woche ohne WE betreut. Die Kinder leben ansonsten bei uns, für Sohn 1 bekommt der Vater Kindergeld und Unterhaltsvorschuss in Höhe von 158,-€. Für Sohn 2 das Kindergeld - Unterhaltsvorschuss gibt es nicht mehr. Der Vater zahlt keinen nachehelichen Unterhalt - Prüfung durch das Gericht ergab, daß er zu wenig verdient und die Kinder an erster Stelle kommen. Er ist seit ca. 1,5 Jahren in Privatinsolvenz, da wir nicht in der Lage waren, seine Schulden aus der gescheiterten Ehe zu bezahlen.


    Nun meine Frage: Die Mutter bekommt den Regelsatz Hartz 4 und hat damit (verständlicherweise) Probleme, auch die vierzehntägige oder ferientägige Verpflegung der Kinder zu gewährleisten. Könnte Sie dafür nicht Mehrbedarf beantragen und wie würde das gehen? Wir können Sie nur beschränkt unterstüzen, da wir auch nicht im Geld schwimmen und ich möchte nicht, daß das Umgangsrecht am Geld scheitert, was schon sehr oft vorgekommen ist.


    Welche Argumente kann man anführen bei der Beantragung?


    Danke schonmal für die Hilfe - ich hoffe, ich bin auch willkommen hier, auch wenn ich kein Hartz4 beziehe, obwohl das schneller gehen kann, als man denkt - ich weiß!


    Grüße Flo!

  • Für solche Situationen gibt es keinen Mehrbedarf.Den kann man beantragen wenn z.B. eine Erkrankung vorliegt und extra Lebensmittel gekauft werden müssen oder eine Schwangerschaft vorliegt.Sicher ist ALG2 nicht gerade viel aber wenn sie die Kinder nur ab und zu betreut könnte sie sich einen Job suchen und etwas dazuverdienen.Wenn sie z.B. die Kinder immer bei sich hätte dann bekäme sie auch nicht soviel mehr an ALG2 und müßte die Kinder rund um die Uhr versorgen mit allem was dazu gehört.So hat sie die Kinder nur am Wochenende da sollte es doch möglich sein die Kinder zu versorgen.

  • Hallo und Danke für die Antwort,


    ich habe ein Urteil des VG Schleswig gefunden, nachdem 1/30 des maßgeblichen Regelsatzes angesetzt und beim beim Sozialhilfeträger beantragt werden kann für jeden Besuchstag.


    Hat das hier evt. schon mal jemand durchgezogen?


    Grüße


    Flo!