Hi, liebe Freunde !
Ich 37 bin seit Mai 2009 von meiner Ex (Ehez. war 10 Jahre) geschieden. Kid = gemeinsam = 10 Jahre.
Vermögensausgleich/Versorgungsausgleich/Kindesunterhalt geklärt/fliesst
Sie hat mir / will mir keinen Verzicht auf Nachehelichen Unterhalt unterschreiben.
Frage: Hat Sie somit auch nach 2, oder 3 gescheiterten eheähnlichen Verhältnissen z.B. in 25 Jahren einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Wann ist(außer bei Ihrer Wiederheirat) noch von einem dauerhaften Verwirken des nachehelichen Unterhalts auszugehen?
Ist es üblich / legitim dass EX'en den Verzicht auf nachehel. U. NICHT unterschreiben?
Gruß
Lars