Hallo zusammen,
nachdem mein Antrag auf Zahlung von ALG 2 abgelehnt wurde, weil ich nach Meinung der ARGE eine "unangemessen große Wohnung" selbst bewohne, und ich alle Instanzen bis zum Sozialgericht durchlaufen habe, habe ich folgende Frage:
Falls die Entscheidung für mich vor Gericht, auf die ich wohl noch bis in das nächste Jahr hinein warten muss, für mich negativ entschieden wird, kann ich dann erneut einen Antrag auf ALG 2 stellen, wenn ich ein Zimmer meiner Wohnung als "Lagerraum" vermiete. Danach würde ich in einer für mich angemessenen Wohnung leben. Kann diese Aktion mir als "Herbeiführen einer Bedürftigkeit" im Nachhinein ausgelegt werden?
Gruß
mumbiker