Geplanter Umzug bei Hartz IV; bin köperlich behindert - was beachten?

  • Hallo @ all,


    ich habe folgendes Problem:


    Ich wohne jetzt seit Anfang 2004 in einer (wie ich mittlerweile finde) kleinen 1-Raum-Wohnung in Berlin.


    Seit gut einem Jahr möchte ich mich vergrößern, also eine 1.5- bis 2-Zimmer-Wohnung suchen.
    Den WBS habe ich schon seit Februar 2009 vorliegen, aber noch nichts passendes gefunden; zumal bei mir auch eine mehrfache körperliche Behinderung vorliegt - allerdings zum Glück ohne Rolli.


    Laut dem WBS ist nur die Wohnungsgröße (bis 50 m² bei 2 Zimmern oder 1,5 Zimmer mit "unabhängiger Gesamtwohnfläche") angegeben, aber beidemale keine Maximalmiete.


    1.) Wieviel beträgt diese (warm)?


    (Habe nämlich vorhin (endlich! :D ) über meinen Vermieter erfahren, daß evtl. ab September in der Nähe eine 2-Raum-Whg. frei wäre; ich muß deshalb später nochmal hin, nachfragen. ;) )


    2.) Und wo und wie stelle ich den Antrag auf Kostenübernahme?
    3.) Kann ich auch Kosten (ganz oder teilweise) für den Möbelwagen erhalten?


    Oh, man... habe schon wieder fast vergessen, wie das eigentlich geht... :D *lang ist's her* ;)


    Danke Euch sehr!
    LG Annika

  • Hallo!


    Nun geht aus deiner Anfrage nicht hervor, ob du Hartz4-Bezieher bist. Aber hier mal die Berliner Richtlinie:


    Haushaltsgröße Bruttowarmmiete
    1-Personen-Haushalt 378,00 Euro
    2-Personen-Haushalt 444,00 Euro
    3-Personen-Haushalt 542,00 Euro
    4-Personen-Haushalt 619,00 Euro
    5-Personen-Haushalt 705,00 Euro


    Die Umzugskosten stellst du bei deinem Sozialträger. Aber sicher ist auch dass du dir den Umzug genehmigen lassen musst.
    Die Arge geht davon aus, das ein Umzug in Eigenregie durchgeführt wird. Daher gibt es im Prinzip nur eine Pauschale für einen Miet-LKW. Etwa 100 Euro.
    Vielleicht gibt es bei die auf Grund deiner Behinderung auch etwas Geld für eine Umzugsfirma.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Danke dir vielmals!


    Ja, ich bin (leider) Hartz-IV-Empfängerin.
    Durch die Behinderungen wird sich daran wohl auch so schnell nichts ändern, denn das AA/JobCenter versperrte mir bisher sämtlich Wege, mir selbst einen Job zu suchen (getreu dem Motto "Umschulung kostet uns was", usw.), und bei Bewerbungen auf Eigenregie habe ich mir 2007 mal vom potentiellen Chef persönlich anhören dürfen: "Sie sind behindert, wir brauchen Sie nicht!"
    Sorry, aber da vergeht einem dann doch so einiges... *würg*


    Ich weiß, daß Behinderte eigentlich einen Anspruch auf ein paar Prozente bei der Miete haben; ich hatte mal ausgerechnet, daß das dann etwa 415 € warm sein müßten.


    Stimmt das?
    Und ab wieviel GdB gilt das?
    (Ich habe leider nur noch einen GdB von 70; hatte früher einen GdB von 100 - das ist mir mit Funktion meiner Transplantatniere leider ein paar Jahre später aberkannt worden.)


    LG Annika

  • Hallo!


    Was du meinst, ist die Berliner 10% Ausnahmeregel:



    Aber da steht leider, dass das nur bei bestehenden Mietverhältnissen gilt.
    Und wie ich die Berliner Argen kenne, sie sind bei den Kosten der Unterkunft sehr rigoros, stehen die Chancen sehr schlecht, einen Umzug in eine teurere Wohnung genehmigt zubekommen. Aber probieren kannst du es allemale.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!