Wohngeldanspruch bei Unterhaltszahlung?

  • Hallo,


    mein Freund ist seit ca 7 Jahren geschieden und muss für zwei Frauen und drei Kinder Geld zahlen. Eigentlich würde er sehr gut verdienen aber durch das Unterhaltsgeld ist er verschuldet und muss von 700€ im Monat leben...obwohl er eigentlich 3000€ haben könnte... .Naja


    Ich würde gerne wissen, ob er ein Recht auf Wohngeld hat oder sonstiges?:confused:




    Danke für die kommenden Antworten.

  • Hallo!


    Also wenn er erwerbstätig ist, dann hat er laut Gesetz ein Einbehalt von 900 Euro netto. Davon muss er dann leben, sofern er keine weiteren Angehörige in einer neuen Partnerschaft hat. Also Kinder oder Ehefrau. Du zählst nicht, denn du schreibst ja, er sei dein Freund. Bei 900 Netto gibt es in der Regel weder Wohngeld noch Hartz4 für einen Single.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!




    Zitat

    obwohl er eigentlich 3000€ haben könnte... .Naja


    Nun weiss ich allerdings nicht, wie du dann auf 3000 € kommst!?:D




    Der Eigenbehalt eines Nichterwerbstätigen beträgt in Deutschland 770 Euro. Also ist er mit 700 € ALG1 nicht Unterhaltsfähig und braucht auch kein Unterhalt an seine Frau/Kinder zuzahlen.
    Es ist zwar strittig, aber sollte er mit seinen 700 Euro unter Existenminimum liegen, dann kann er ergänzend Hartz4 beantragen. Dazu sollte seine Miete allerdings angemessen sein.
    Andere hier im Forum sagen, Wohngeld sei vorrangig. In Berlin ist es aber Hartz4.

    Schrader


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  • Hey,


    genau weiß ich es leider auch nicht weil er darüber nicht gerne redet. Er verdiente in seinem Beruf ca 2000€ netto, wurde dann aber auf ca 800€ runtergepfändet. Zur Zeit ist er arbeitslos und hat ein Arbeitslosengeld von 1400€ und ihm bleiben davon dann 770€. Seine Miete beträgt ca 420€ warm.


    Kann er unter diesen Bedingungen Wohngeld bzw Hartz 4 beantragen?

  • Hallo!


    Ganz klar nein, er wird keine Transferleistungen bekommen. Das Arbeitslosengeld von 1400 € ist die anrechenbare Größe. Davon kann er locker sein Lebensunterhalt und die Miete bezahlen. Pfändungen und Schulden spielen bei Sozialleistungen grundsätzlich keine Rolle. Von 770 € muss er leben können. Wenn man da sie 420 € Warmmiete abzieht, dann bleiben ihm 350 Euro, gut das wären 9 Euro unter Hartz4-Regelsatz. Aber mit 420 € scheint die Miete nicht ganz im Rahmen der Angemessenheit zuliegen. Ist aber egal, sein Einkommen ist momentan 1400 € hoch und damit erübrigt sich eine weitere Diskussion.

    Schrader


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