Ein Hallöle an alle...
Ich habe mehr oder weniger ein Problem und hoffe, dass ihr mir da in irgendeiner Art und Weise helfen könnt!?!
Dazu hier erstmal kurz meine Biografie:
Von 12/2007 bis 05/2009 war ich arbeitsunfähig und habe Krankengeld erhalten; bzw. Übergangsgeld vom Rententräger während einer Reha im Jahr 2008.
Von 05/2009 bis 19.07.2009 war ich wieder arbeitsfähig.
Seit dem 20.07.2009 bin ich nun wieder arbeitsunfähig und mein Krankengeldanspruch endete am 23.07.2009.
Bis 30.08.2009 habe ich nun Anspruch auf Lohnfortzahlung durch meinen Arbeitgeber. Meine Arbeitsunfähigkeit bleibt auf jeden Fall über den 30.08.2009 hinaus bestehen.
Danach erhalte ich - nach Aussage meiner Krankenkasse - kein Krankengeld mehr, kein Arbeitslosengeld und auch kein Gehalt von meinem Arbeitgeber.
Am Mittwoch (12.08.2009) habe ich einen Termin bei Deutschen Rentenversicherung Bund, um meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente abzugeben. Doch nun die Frage: Von wem bekomme ich Geld, bis der Rententräger über meinen Antrag auf Erwerbsminderungs-Rente entschieden hat; d. h. ab dem 31.08. bzw. 01.09.2009??
Ich hoffe, dass ich alles nachvollziehbar beschrieben habe!? Wenn nicht, dann bitte kurz anschreiben!
Danke im Voraus für Eure Mithilfe....