Unterstützung vom Amt unter 25 Jahren

  • Huhu!Ich wende mich noch mal an euch,hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
    Ich bezieh momentan noch kein Arbeitslosengeld,aber da ich keine Arbeit habe(hatte mich beworben,nur Absagen erhalten)muss ich mich arbeitslos melden.Ich lebe zur Zeit in NRW,möchte aber nach Niedersachsen.Zum ersten will ich da hin um mit meinern Freund zusammen zu ziehen und weil ich hoffe bessere Chancen auf Arbeit zu bekommen.Ich bin die ganze Zeit am überlegen,was ich machen soll.Wenn ich mich hier(NRW) arbeitslos melde dann umziehe bringt das nicht Probleme mit sich?Eine gute Freundin hat mir gesagt wenn ich Arbeitslosengeld beantrage und aus ziehe/um ziehe in eine/n anderen Bundesland/Stadt darf ich das nur unter bestimmten Vorraussetzungen.Ich brauche einen guten Grund um aus ziehen zu dürfen,da ich noch unter 25 bin.
    Nur wie sieht es aus wenn ich nach Niedersachsen ziehe und mich dort arbeitslos melde?(von vorne rein,also mich erst gar nicht hier(NRW)arbeitslos melde).Wird mein Antrag überhaupt genehmigt Leistung zu beziehen?Die vom Amt könnten sagen ich soll wieder zurück,zu meinen Eltern.Bestimmt werden sie wegen Unterhalt fragen.Nur ist mein Vater überhaupt noch verpflichtet mich zu unterstützen?Er hat mir bereits eine Ausbildung finanziert!Ich will nicht das er dann wegen mir in Schwierigkeiten kommt.Muss ich den Leuten von Amt überhaupt angeben,warum ich aus gezogen bin?Zur Zeit wohne ich bei meiner Oma(auch nur vorrüber gehend),aber die ist auch nicht mehr die jüngste.Mit meiner Mama hab ich kein Kontakt und mein Papa seh ich sehr selten.
    Ich hab mich vorhin auf einer Seite schlau gemacht,welche Regelungen unter 25 gelten.
    [U]Ungenehmigte Auszüge von unter 25-Jährigen.
    Ziehen Jungerwachsene ohne Zustimmung aus dem Elternhaus
    aus, hat das folgende Konsequenzen:
    kein Anspruchs auf Unterkunftskosten und Heizung bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres
    kein Anspruch auf Erstausstattung (§ 23 Abs. 6 SGB II)
    Beibehaltung des abgesenkten Regelleistung von 281 EUR (§ 20 Abs.
    2a SGB II)
    kein Anspruch auf Wohnkostenzuschuss nach § 22 Abs. 7 (§ 22 Abs. 7
    S 2 SGB II)

    Gibt es keine Ausnahmen?Dazu hab ich auch was gefunden.
    [U]Weitere Gründe könnten sein:
    Wunsch des Zusammenzugs mit einem Partner, auch wenn noch
    keine eheähnliche Einstandspflichten besteht.
    Wunsch von Schwangeren oder Alleinerziehenden, nicht mehr im
    Elternhaus verbleiben wollen, die Gründe dürften im Detail unrelevant sein,da der Wunsch auszuziehen an sich,ausreichend sein dürfte.
    Auszug Jungerwachsener aus weiteren Gründen
    Diese Umzugsgründe sollten offensiver begründet werden und im Ablehnungsfall unverzüglich über eine
    einstweilige Anordnung gerichtlich überprüft werden. Ansatz: Antrag auf Auszugsgenehmigung in
    Verbindung mit einer bestimmten Wohnung, bei Ablehnung Fortsetzungsfestellungsanordnung auf diese
    Wohnung oder eine andere.
    Bei den letzten Abschnitt blicke ich nicht ganz durch.
    Tja nur ist die Frage was gilt in meinen Fall?Was kann ich tun um Unterstützung zu erhalten auch wenn ich erst 22 bin?Ich hoffe nur das wenn ich dort zum Arbeitsamt gehe,die mich auch unterstützen nur gelten unter 25 andere Regelungen.Hoffe ihr könnt mir weiter helfen.Danke an alle im vorraus.LG Joanna86

  • Da bleibt erstmal die Frage: Wie lange wohnst du denn schon NICHT MEHR bei deinen Eltern??? Und wie lange bei deiner Oma? Wie geht es deiner Oma so gesundheitlich, ist sie vielleicht auch mit dir überfordert und braucht ihre Ruhe???
    Grundsätzlich gilt, das man einen trifftigen Grund braucht um auszuziehen. Trifftige Gründe sind in dem Fall oft soziale Probleme als Beispiel eine Suchtkrankheit eines Elternteils oder ähnliches.
    Wie die Umstände sind, wenn du dich erst im anderen Bundesland arbeitslos meldest, kann ich dir nicht schildern. Das hängt warscheinlich eher von den Fragen, die ich am Anfang stellte, ab. Warum möchtest du denn nach Niedersachsen???
    Wenn das z.B. bessere Arbeitschancen sind, weil es dort mehr Jobs gibt, ist das sehrwohl ein Grund dorthin zu ziehen!

  • Ich bin mir nicht zu 100% sicher.Ich lebe seit 2004/2005 nicht mehr bei meinen Eltern.Wegen meiner Mama sind meine Schwester und ich damals aus gezogen.Ich habe dann eine lange Zeit mit ihr zusammen gewohnt und danach hab ich über ein Jahr bei meinen Ex gelebt und nach der Trennung letztes Jahr im Sommer wohne ich seit dem bei meiner Oma.
    Tja wie soll ich den Gesundheitszustand meiner Oma beschreiben.Sie kann sich alleine pflegen,sie macht auch noch den Haushalt(Krankheitsverlauf:Herzprobleme,Alzheimer im Frühstadium).Hmm und ob sie mit mir überfordert ist gute Frage,manchmal schon(lach).Das ich hier wohne sollte ja auch nur vorrübergehend sein,mehr nicht.
    Und auf dein Beispiel zu kommen,ja das wäre einer der Gründe,warum ich aus ziehen möchte.
    Doriel
    Zitat:Wenn das z.B. bessere Arbeitschancen sind, weil es dort mehr Jobs gibt, ist das sehrwohl ein Grund dorthin zu ziehen!
    Ich hab von meiner Familie sowieso nichts,Mama kein Kontakt,Papa seh ich selten,mein Bruder seh ich noch weniger als mein Papa und meine Schwester zieht nächstes Jahr auch um.
    So wenn du oder jemand anders noch was wissen möchte dann könnt ihr mich gerne fragen.Ich nehme jeden Ratschlag und Hilfe an danke im vorraus :)
    LG Joanna86

  • Du kannst sicher zu deinem Freund ziehen aber deshalb würdest du noch keine ALG2 Leistungen bekommen.Das beste wird es sein wenn du dich bei einem SB der ARGE beraten läßt und dort auch deine Gründe darlegst.Ob sie es dir dann genehmigen ist fraglich aber du kannst auch unter 25 ausziehen und Leistungen bekommen wenn ein guter Grund vorliegt.Allerdings wären eigentlich noch deine Eltern unterhaltspflichtig und die ARGE wird sicher überprüfen ob es die Möglichkeit gibt dich zu unterstützen.

  • Ich bin schon jetzt gespannt was alles auf mich zu kommt.Abmelden,ummelden,Papierkram/krieg.
    Ich will das unbedingt durch ziehen und ob ich jetzt ausziehe oder in ein Jahr ändert nichts daran,da ich dieses Jahr 23 werde und nächstes Jahr genau mit den selben Problem da stehen würde.Ich hab da auch nicht vor vom Amt zu leben.Ich will mein Beruf nach gehen als Sozialhelferin.Nur bräuchte ich für den Anfang Unterstützung.
    Ziehen Jungerwachsene ohne Zustimmung aus dem Elternhaus
    aus, hat das folgende Konsequenzen.

    Klar werde ich es vorher mit meinen Papa abklären.Wenn ich seine Zustimmung habe,seh ich da eigentlich kein Problem.
    Danke für deine Antwort :)

  • Kitty121  
    [B]Zitat:Allerdings wären eigentlich noch deine Eltern unterhaltspflichtig und die ARGE wird sicher überprüfen ob es die Möglichkeit gibt dich zu unterstützen.
    Zu dem Thema hab ich mich schlau gemacht.

    Unterhaltsansprüche
    privilegierte volljährige Kindern (§ 1603 Abs.2 S.2 BGB)
    Vorraussetzungen dafür:
    - bis 21 Jahre und
    - befindet sich noch in einer allgemeinen Schulausbildung und
    - sie leben im Haushalte der Eltern oder eines Elternteils und
    - unverheiratet sind

    Trifft alles nicht mehr zu,ich bin 22,Ausbildung von Eltern bereits finanziert und ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern.Also kann Arbeitsamt dagegen nicht vor gehen.

  • Unterhalt und der Bezug von ALG2 sind zwei paar Schuhe.Es ist zwar richtig das deine Eltern für dich einerseits aufkommen müssen bis du eine abgeschlossenen Berufsausbildung hast aber das heißt noch lange nicht das die ARGE dir eine Wohnung finanziert undLeistungen bewilligt denn du bist noch unter 25 und somit müßten dich deine Eltern weiterhin unterstützen wenn du kein eigenes Einkommen hast.Außerdem lebst du ja bei deiner Oma und nicht bereits in einer eigenen Wohnung und bräuchtest um auziehen zu können einen guten Grund.