Rückkehr nach Deutschland mittellos

  • Hallo zusammen,


    ich habe mehrere Fragen, vielleicht kann mir ja jemand helfen...
    Ich bin nach der Trennung von meiner Familie und der schlechten Auftragslage in Deutschland nach Spanien gegangen um mir etwas neues aufzubauen. Nun ist hier leider alles schief gelaufen und ich werde in einer Woche zurück nach Deutschland gehen.
    Ich habe nichts weiter als einen Koffer mit persönlichen Dingen und Kleidung.
    Kann mir jemand sagen, ob und welchen Anspruch auf Unterstützung ich in Deutschland habe? Ich habe wie gesagt gar nichts. Wichtig wäre eine Wohnung und eine einfache Erstausstattung sowie ein paar Euro für etwas zu Essen...
    Habe schon eine Mail an die ARGE geschickt aber die Antwort dauert wohl etwas...


    Viele Grüße

  • Hallo!


    Du hast natürlich wie jeder andere auch den vollen Anspruch nach SGB 2. Also 359 Euro zum Lebensunterhalt und eine angemessene Wohnung. Das Problem ist nun: du brauchst erstmal eine Meldeadresse in Deutschland. Irgendwo, ob nun bei Freunden oder Verwandten, oder gar in einer sozialen Einrichtung. Dann gehst du in die für deine Meldeadresse zuständige Arge(also Jobcenter) und beantragst zunächst die 359 € Hilfe zum Lebensunterhalt und ggf. erste evtl. Kosten für die Unterkunft. Dann suchst du dir eine bezahlbare Bleibe und stellst bei der Arge die Genehmigung zum Einzug und einen Antrag auf Erstkosten einer Ausstattung. Da müsste in etwa so klappen. Natürlich werden die dich fragen, ob deine Noch(oder Ex)frau evtl. Unterhaltspflichtig für dich ist und ob nicht doch irgendwo in Spanien verwertbares Vermögen ist. Aber denke daran, das du nicht der einzige bist, der nach einiger Zeit wieder heimkehrt und absolut bei Null anfangen muss.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo Schrader,


    danke erst einmal für deine Antwort. War auf jeden Fall erst einmal sehr hilfreich.
    Kennt sich jemand mit der Unterhaltspflicht aus? Habe gegoogelt, werde aber nicht schlau daraus.
    Meine Noch-Frau verdient ganz gut, hat aber auch unsere beiden Kinder bei sich, denen gegenüber ich eigentlich auch noch unterhaltspflichtig bin...

  • Hallo!


    Deine Frau hat als Erwerbstätige einen Freibetrag von 900 Euro netto. Der erhöht sich dadurch, dass die beiden Kinder bei ihr leben. Also über den Daumen gepeilt sollte sie erst ab ca. 1600 netto für dich Übergangsweise Unterhaltspflichtig sein.
    Du selbst ohne Einkommen bist ja nun garnicht Unterhaltsfähig für die Kinder. Sollten die Kinder unter 12 Jahre alt sein kann deine Frau beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen und auch erhalten. Das würde sich das Amt dann später bei dir, im Falle einer besseren Einkommenssituation wieder reinholen.

    Schrader


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  • Danke noch einmal für die schnelle Antwort.
    Was wird denn vom Einkommen noch abgezogen? Da sie Beamtin ist zahlt sie z.B. die Krankenkasse ja noch selbst etc. Ich will ihr natürlich nicht auf der Tasche liegen, da es ja nicht einmal für sie und die Kinder reicht jetzt wo ich keinen Unterhalt zahlen kann...

  • Hallo!


    Also im Prinzip ist der Nettolohn ausschlaggebend. Wie das nun bei Beamten ist, wegen der Krankenkasse, das weiß ich nicht. Sicher erhöht sich der Freibetrag netto noch um einiges.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!