Nachzahlungsübernahme für den Zeitraum 08.08 - 08.09?

  • Hallo,


    mich würde dringend interessieren, ob die Arge die (noch) ausstehende Jahresabrechung für Heiz-/Stromkosten für den Zeitraum 08.08 - 08.09 übernehmen muss, obwohl ich gestern einen auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag (ab kommenden Montag) unterschrieben habe?
    Nach meinem Verständnis müsste dies doch eigentlich der Fall sein, da sich die Abrechnung ja auf einen Zeitraum bezieht, in welchem ich Hartz IV empfangen habe.


    Bin für Rat / Tipps aller Art dankbar


    MfG Cabalo

  • Hallo!


    Also für Strom grundsätzlich nicht, es sei denn, du hast eine elektrisch betriebene Heizung. Ansonsten gilt aber: das Zuflussprinzip ist entscheidend. Also, wenn du wieder arbeitest und von Hartz4-Bezügen unabhängig bist, bekommst du keinerlei Kosten erstattet, die was mit Kosten der Unterkunft zu tun haben.
    Gegenteilig würde es übrigens auch so sein, falls du Guthaben aus Heiz-und anderen Wohnkosten aus vergangenen Zeiten des Hartz4-Bezuges bekommen würdest, könntest du selbige auch einbehalten.
    Das ist in sich logisch und damit schließt sich der Kreis.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!