Hallo,
mich würde dringend interessieren, ob die Arge die (noch) ausstehende Jahresabrechung für Heiz-/Stromkosten für den Zeitraum 08.08 - 08.09 übernehmen muss, obwohl ich gestern einen auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag (ab kommenden Montag) unterschrieben habe?
Nach meinem Verständnis müsste dies doch eigentlich der Fall sein, da sich die Abrechnung ja auf einen Zeitraum bezieht, in welchem ich Hartz IV empfangen habe.
Bin für Rat / Tipps aller Art dankbar
MfG Cabalo