HILFE! Unterhalt weg!!!

  • Hallo,
    ich habe ein Problem.
    Meine beiden Eltern sind geschieden und ich wohne aktuell bei meiner Mutter.
    Ich habe dieses Jahr Abitur gemacht und warte noch auf die Auswertung eines Pilotentestes bei der Bundeswehr, bevor ich mir ein Studium suche.


    Heute musste ich leider feststellen, dass der Kinderunterhalt von meinem Vater nicht auf meinem Konto eingetroffen ist:mad::mad::mad:. Man muss dazu sagen, dass ich den Kontakt zu meinem Vater abgebrochen habe (wir also nicht das beste Verhältniss haben).


    Jetzt meine Frage, was kann ich machen, wenn ich von ihm keine Unterhaltszahlungen mehr bekommen sollte?
    Und wieviel steht mir zu? (Habe bis dato 355€ bekommen)
    Ich bin 20 Jahre alt.
    Habe eine 18Jahre alte Schwester die auch bei meiner Mutter wohnt. (Sie hat ihr Geld bekommen :-/)
    Mein Vater verdient Netto um die 2,500€.



    Vielen Dank im Vorraus, Jonas

  • Lieber Jonas,
    zunächst einmal: sei in deinem eigenen Interesse nicht zu hitzköpfig. Vater und Mutter "können" leider nicht mehr miteinander. Das ist zwar schade, hat aber mit euch (deiner Schwester und dir) nichts zu tun. Wenn deine Schwester die Unterhaltszahlung auf dem Konto hat und du nicht, kann das verschiedene Gründe haben und muß nicht heißen, dss dein Vater nicht zahlen möchte. Sicher ist für ihn die Situation auch schwer. Ihr "Drei" habt euch, er ist allein. Sei etwas nachsichtig. Wenn er nicht zahlt, kannst du natürlich dagegen angehen.


    Warum hast "du" den Kontakt abgebrochen? Dass du dein Abi dieses Jahr gemacht hast, ist super, aber raten würde ich dir, neben dem "Warten" auf die Auswertung schon mal die Anmeldung/Immatrikulation für das Studium im Negativfall (also Absage Bundeswehr) abzugeben, damit du bei Absage kein ganzes Jahr verschenkt hast.


    Nachtrag - vielleicht denkt dein Vater aber auch, dass du jetzt, nachdem dein Abi geschafft ist, keine Ansprüche mehr hast. Das kannst du in einem Gespräch klären oder aber, wenn du das nicht magst, schriftlich. Du müßtest den fehlenden Unterhalt (falls er die Zahlung wirklich eingestellt hat und sie nicht nur verspätet kommt) sowieso in diesem Monat noch "fällig" stellen, ihn also schriftlich auf das Fehlen hinweisen und (freundlich) auffordern, den Unterhalt zu zahlen, damit er dir nicht verloren geht. Erst ab Fälligstellung bist du auf der sicheren Seite.