Weiß jemand ob Rentner nur 50% des Beitrags zur GKVzahlen?

  • Hallo!


    Zitat

    Beitragssatz
    Sind Sie als Rentnerin oder Rentner krankenversicherungspflichtig, wird als Beitragssatz für die Beiträge aus der Rente der für alle Krankenkassen geltende allgemeine Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent (ab 1.7.2009: 14,9 Prozent) berücksichtigt.


    Das mit 50:50 war mal!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!