Hallo Liebe Leute,
vielleicht kann mir hier jemand helfen.
In den letzten 10 Jahren war ich Geschäftsführer einer GmbH (einer von mehreren, kein Gesellschafter) da ich zwischenzeitlich auch ein eigenes Gewerbe hatte, war ich von der Sozialversicherung befreit, somit auch keine Arbeitslosenversicherung bezahlt.
Aus dem Grund habe ich keinen Anspruch auf ALGI. ALGII Antrag wurde gestellt.
In den letzten 5 Monaten erhielt ich kein Gehalt, und am 6.6.09 wurde die Firma Insolvent.
Da in den letzten Monaten (Jahren) es der Firma immer schlechter ging, haben wir Netto mit meiner Frau zusammen ca. 1900 EUR verdient, abzgl. Wohnung 850 und mit zwei kleinen Kindern blieb nicht viel übrig am Ende des Monats.
Somit hat sich vieles angestaut, und unser Vermieter hat Räumungsklage eingereicht.
Nun nach einem langen Kampf bekamen wir das Insolvenzgeld für 3 Monate aus Vorschuss, 4.900 EUR – 2.000 an den Vermieter, 1.500 an die Eltern zurück, die uns zum Glück geholfen haben, mit dem Rest (bis auf 300 EUR) haben wir unsere Rechnungen bezahlt (Telefon geht wieder)
Da ich Mitte Juli den ALG II Antrag gestellt habe und mit die „nette“ Dame mitgeteilt hat, dass es ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt wird, habe ich mich auf ihr Wort verlassen.
Heute kam das böse Erwachen, beim Termin bei der Arge, sagte mir die Mitarbeiterin, dass ich kein ALG II bekomme, für 07/08 – 09, da wir ja diesen Monat Insolvenzgeld erhielten. Als ich Ihr erklärte das das Insolvenzgeld für die vergangenen Monate ist, in denen wir schulden machen mussten und diese damit teilweise bereinigt haben, ließ diese von Ihre Meinung nicht ab.
Nun stehen wir mit 300 EUR da, mit der Offenen August Miete und immer noch mit der Räumungsklage am Hals.
Das ich für November eine Arbeitsstelle zugesagt bekam, ist kein großer Trost, denn von diesen Schulden werden wir uns nicht schnell erholen, und ein Umzug steht wahrscheinlich auch noch an.
Kann mir jemand sagen ob „altes“ Insolvenzgeld auf aktuelle Leistungen angerechnet werden darf??
Danke im Voraus für Eure Antworten.