Neue Wohnung

  • Hallo Leutz,


    ich hoffe es kann mir jemand helfen...
    also ...


    ich lebe seit 1 1/2 Jahren zusammen mit meinem Partner in eine 3zim Wohnung,die Miete ist knappe 700€ in Moment und es wird alle 4 Monate mehr,da sie hier alles neu sanieren...aus diesem Grund wollen und durch Amt auch umziehn müssen.Soweit alles prima,aber nu bekommen wir Probleme beim Wohnungssuche...


    Egal wo wir für uns passende Wohnung finden,bekommen wir wegen Schufaauskunft von meinem Partner nur absagen.Beim Amt haben wir nachgefragt wegen hilfe,aber bekommen immer zu hören oder lesen das die uns da nicht helfen können.Mittlerweile müssen wir von unsere Hartz 4 geld sogar 280€ selber für die Miete zahlen und daher reicht unsere Geld nicht aus und kommen sehr schlecht durch Monat.


    Ich habe bei Amt sogar gefragt ob es möglich ist das nur ich mich als Mieterin für 2 zimm.Wohnung bewerbe, was leider nicht geht,da es mir dann nur 1zimm. zustehen würde.


    Wer kann mir tipps oder hilfe geben?


    danke

  • Hallo!


    Da sehe ich nur eine Möglichkeit: den potentiellen Vermietern anbieten, dass die Miete direkt von der Arge überwiesen wird. Das ganze schriftlich von der Arge fixieren lassen. Dann sollte es klappen!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo Andrea,


    ich höre bei dir raus, dass ihr euch wirklich um eine günstigere Wohnung bemüht, aber trotzdem keine findet.


    Ist es nicht so, dass die ARGE bei nachgewiesenen starken Bemühungen um eine günstigere Wohnung die tatsächliche Miete der alten Wohnung weiterhin tragen muss, bis die ALG II-Empfänger endlich eine günstigere Wohnung finden? Oder dürfen die einen einfach so hängen lassen, wenn man umziehen will und sich bemüht, aber aufgrund einer Schufaauskunft keine andere Wohnung bekommt? (Ich weiß, ein negativer Schufaeintrag ist zumeist eigene Schuld, aber darf man derart für eine vergangene Sünde bestraft werden, dass man nun kaum noch Geld zum Leben übrig behält?)


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Also Grundsätzlich hat Jana recht! Wenn man trotz der Bemühungen keine Wohnung bekommt, trägt die Arge die Kosten weiter. Jetzt weis ich aber nicht, inwieweit sich da diese Schufasache auswirkt.



    Wie lange sucht ihr denn schon???Wenn das noch kein halbes Jahr ist, würde ich mich da nochmal melden und auf §22 Absatz 1 Satz 3 SGB II verweisen!!!! Fest steht aber, das die das nur maximal für 6 Monate bezahlen, danach muss man es vom Regelsatz bezahlen.


    Kann man sich nicht irgendwie aus der Schufa wieder austragen lassen? Erkundigt euch doch auch mal in diese Richtung.