Sehr geehrte Damen und Herren,
hab eine dringende Frage. Meine Frau und Ich,wir sind beide Arbeitslosengeld II Empfänger.
Wir wohnen in Badenwürttemberg in einer Stadt. Wir würden sehr gerne nach Gießen ziehen,weil unser Sohn dort studiert.
Ist das möglich?? Was brauche ich denn alles dafür?
Mit freundlichen grüßen
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Hallo!
Neben den Einverständnis der derzeitigen Arge aus Ihrer Heimatstadt in BW müsste auch die Arge in Gießen zustimmen. Da aber weder berufliche oder soziale Gründe vorhanden sind, wird es kaum eine Chance geben, dass da ausgerecht die Arge in Gießen zustimmen wird.
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Wenn man umziehen will, will man umziehen.
Vielleicht sind die beruflichen Chancen ja dort besser und er hat es nur nicht erwähnt?ich zitiere mich mal selbst:
ZitatIhr sucht euch in besagter Stadt eine Wohnung. Dann geht ihr zum Zuständigen Amt und klärt ab, ob die Wohnung angemessen ist bzw, achtet einfach selber sehr gut darauf, das sie es ist.
Ihr unterschreibt einen Mietvertrag und haltet die Kündigungsfristen der alten Wohnung ein (die 3 Monate Puffer sind sehr hilfreich und sollten genutzt werden, ist schwierig aber möglich). Dann geht ihr zur aktuellen Arge und sagt denen, ab dem xx.yy.zzzz wohnen wir da. Dann stellt euch die Arge einen Bescheid aus, das die Zahlungen ab diesem Datum eingestellt werden (Aufgrund eines Umzuges).
Mit diesem Bescheid geht ihr dann in die Arge der neuen Stadt und stellt EINEN Neuantrag und gebt alle Unterklagen inklusive dem Einstellungsbescheid ab.
Und wenn man das zeitlich gut anpasst, geht alles Nahtlos ineinander über. -
Hallo!
Kein Landkreis holt sich ohne große Not Sozialfälle ins Land.
ZitatVielleicht sind die beruflichen Chancen ja dort besser und er hat es nur nicht erwähnt?
Hört sich gut an. Dann kann er sich ja aus Baden-Württemberg bewerben und nach erfolgreicher Arbeitssuche ohne die Genehmigung der Argen nach Gießen ziehen. Als Steuer-und Abgabenzahler wären sie dann ja auch in Gießen herzlich willkommen!
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