Hallo,
ich habe gerade telefonisch erfahren, dass mein Erstantrag ALG II nach fünf Wochen genehmigt worden ist. (In Woche 6 habe ich bislang nichts schriftlich oder auf dem Konto). Der Mitarbeiter sagte mir außerdem, dass es Abzüge gebe, da das Einkommen meiner Partnerin in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet würde.
Ich bin entsetzt - denn meine Partnerin hat NULL eigenes Einkommen durch Arbeit, sondern finanziert sich die letzten Monate über einen teuren Studienabschlusskredit, den sie vollständig zurückzahlen muss!
Es kann doch nicht im Ernst erwartet werden, dass meine derzeitige Partnerin für mich Schulden macht? Wie ist hier denn die rechtliche Lage? Gibt es einen Präzedenzfall?
Und vor allem: Was muss ich jetzt tun? Mir einen Anwalt besorgen?
Ich bin ziemlich verzweifelt und verärgert.
Danke für euren Rat!