Betriebskosten von 2008

  • Hallo zusammen!


    Ich bin ein wenig verzweifelt, weil ich wie wild eigentlich auf meine Betriebskostenabrechnung von 2008 warte. Im Jahre 2008 habe ich das ganze Jahr nicht einen Cent von der Arge erhalten. Im Sommer 2009 habe ich meine mündliche Prüfung nicht bestanden und musste Hartz 4 beantragen. :mad: Jetzt ist das so, dass die mich schon die ganze Zeit darauf drängen, endlich mal die Abrechnungen reinzureichen. Die sind aber noch gar nicht geschrieben. So nun zu meinem eigentlichen Anliegen:
    da ich im letzten gesamten Jahr nicht einen Cent von der Arge bekommen habe und auch wenig zH war (Praktikum von 3 Monaten im Winter) gehe ich von einem Guthaben aus. :o


    Die Arge wird sich das nicht nehmen lassen, das Guthaben anzurechnen. Dies sehe ich aber gar nicht ein, denn im letzten Jahr habe ICH die Betriebskosten bezahlt und nicht die Arge. :p Die Arge redet sich aber immer dann damit raus, dass sie auch im Falle einer Nachzahlung aufkommen würden. Ist mir auch klar. Meine Idee mit evtl. zu belegenden Paragraphen (wenn ihr welche wisst, lasst es mich wissen! Danke!) ist, dass ich ein formloses Schreiben aufsetze und dies an die Arge gebe. Darin enthalten, dass ICH auch im Falle einer Nachzahlung KEINE Ansprüch an die Arge geltend mache. :cool:


    Ist soetwas möglich? Und wenn ja, auf welchen Paragraphen kann ich mich "stützen"?


    Vielen Dank.

  • Ich glaube nicht das du so ein Schreiben aufsetzen kannst.Allerdings dürfte dir eigentlich das Guthaben nicht angerechnet werden denn die Rückzahlung bezieht sich ja auf das Jahr 2008 und da hast du noch keine Leistungen bezogen.Ich würde erstmal abwarten und Notfalls auch klagen.Andererseits gibt es ja dieses Zuflußprinzip und da könnte es sein das sie es als Einkommen betrachten.

  • Hallo!


    Das Zuflussprinzip greift hier definitiv! Wenn er nämlich eine Nachzahlung vom Vermieter für 2008 erhalten hätte, würde die Arge die Kosten, sofern angemessen, auch rückwirkend fürs alte Jahr bezahlen. Definitiv!
    Zudem ist es ja auch so, dass derjenige, der z.B. in diesem Jahr Kosten zur Unterkunft erhält, und nächstes Jahr wieder aus Hartz4 rausfällt, der kann sein evtl. Guthaben vom Vermieter auch behalten oder muss evtl. Nachzahlungen aus der eigenen Tasche bezahlen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

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  • Zudem ist es ja auch so, dass derjenige, der z.B. in diesem Jahr Kosten zur Unterkunft erhält, und nächstes Jahr wieder aus Hartz4 rausfällt, der kann sein evtl. Guthaben vom Vermieter auch behalten oder muss evtl. Nachzahlungen aus der eigenen Tasche bezahlen.


    Dazu muss ich aber sagen, dass ich als ich mal im Vorjahr Geld von der Arge bekam, im laufenden Jahr dann die Abrechnung kam, ich auch Anteilig (Taggenau im Vorjahr von der Arge bezogene Leistung abgerechnet) das an die Arge abdrücken musste. Was ist das denn dann für eine Milchmädchenrechnung. Wenn du aus einfachen Gründen heutzutage deine Arbeit verlierst(das kann heute jedem ganz schnell passieren) und noch nicht mal was dazu kannst, hast du auch noch die A-Karte, wenn du noch im Vorjahr sparsam gelebt hast?, wenn du eine Gutschrift bekommst? Was ist das denn für eine Logik?