Hallo!
Wir sind Bezieher von ALG II. Wir heisst: Ich als Hauhaltsvorstand, meine Frau und unser 19jähriger Sohn, der noch in unserem Haushalt lebt, also mit zur Bedarfsgemeinschaft zählt.
Ich habe einen 400 Euro - Job, meine Frau bezieht Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Ausserdem bekommen wir Kindergeld in Höhe von 164,- Euro. Mein Sohn hat vor Kurzem sein Abi gemacht und wird vorraussichtlich
demnächst zu studieren anfangen. Nun zur eigentlichen Frage:
Darf mein Sohn (bis er zu studieren anfängt) auch noch 100 Euro monatlich für sich hinzuverdienen oder
wird das dann auch als Einkommen angerechnet?
Gruß