Hallo!
Habe schon lange gesucht aber speziell zu meinem Fall nix vergleichbares gefunden.
Also ich habe im Oktober 2007 ein Studium begonnen. Davor also bis september 2007 bezog ich ALG2. Im April 07 habe ich mich für das Studium beworben. Somit hatte ich ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Kindergeld. (War mir aber nicht bewußt und habe es somit nicht der ARGE gemeldet)
Diese wußte aber von meinem geplanten Studium und hätte evtl. allein darauf kommen müssen
Im August 07, stellte mein Vater als Kindergelberechtigter den Kindergeldantrag mit Abzweigungsantrag. Im November kam dann der Bescheid und die Nachzahlung ab April 2007. Mit dem Abzweigungsantrag ging irgendwie was schief und mein Vater erhielt bzw. erhält das Kindergeld. Er gibt es mir jeden Monat bar auf die Hand. Kann nun die ARGE die Nachzahlung von April bis September zurückverlangen, falls diese noch irgendwie aufmerksam darauf wird? Die Nachzahlung erhielt ja mein Vater (lebe übrigens nicht bei ihm und er hat auch nix mit der ARGE zu tun und ich bezog kein ALG2 mehr. Zählt auch hier das Zuflußprinzip?
MFG