Kindergeldnachzahlung und ALG2

  • Hallo!


    Habe schon lange gesucht aber speziell zu meinem Fall nix vergleichbares gefunden.
    Also ich habe im Oktober 2007 ein Studium begonnen. Davor also bis september 2007 bezog ich ALG2. Im April 07 habe ich mich für das Studium beworben. Somit hatte ich ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Kindergeld. (War mir aber nicht bewußt und habe es somit nicht der ARGE gemeldet)
    Diese wußte aber von meinem geplanten Studium und hätte evtl. allein darauf kommen müssen :/
    Im August 07, stellte mein Vater als Kindergelberechtigter den Kindergeldantrag mit Abzweigungsantrag. Im November kam dann der Bescheid und die Nachzahlung ab April 2007. Mit dem Abzweigungsantrag ging irgendwie was schief und mein Vater erhielt bzw. erhält das Kindergeld. Er gibt es mir jeden Monat bar auf die Hand. Kann nun die ARGE die Nachzahlung von April bis September zurückverlangen, falls diese noch irgendwie aufmerksam darauf wird? Die Nachzahlung erhielt ja mein Vater (lebe übrigens nicht bei ihm und er hat auch nix mit der ARGE zu tun ;) und ich bezog kein ALG2 mehr. Zählt auch hier das Zuflußprinzip?


    MFG

  • Wenn du in dieser Zeit ALG2 bekommen hast und auch gleichzeitig Kindergeld und dies der ARGE nicht gemeldet hast dann hast du dich schon mal strafbar gemacht da du verpflichtet bist jedes Einkommen zu melden.Es kann Jahre dauern bis die ARGE dies im Nachhinein bemerkt und dann wird es auch eine Rückforderung geben.Wenn du allerdings das Kindergeld für die Monate Nachgezahlt bekommen hast dann gilt es in dem Monat als Einkommen wo es auf dein Konto ging und kann von der ARGE auch nicht zurückgefordert werden.

  • Hallo,


    also wie ich geschrieben habe, habe ich KEIN Kindergeld bekommen, während ich ALG2 bezogen habe. War aber für die Monate von April 07 bis September 07 kindergeldberechtigt. Habe meinen normalen Satz an ALG2 bekommen. Die Nachzahlung für die 6 Monate habe ich erts im November 07 bekommen. Da war ich schon Student und nicht mehr ALG2 berechtigt. Außerdem habe ja auch nicht ICH das Geld bekommen, sondern mein VATER als Kindergeldberechtigter.

  • Na dann brauchst du auch nichts zurückzahlen denn es ist dir ja erst nachgezahlt worden.Insofern gilt das Zuflußprinzip und danach hast du das Kindergeld ja erst bekommen als du keinen ALG2 Anspruch mehr hattest.Außerdem ist es egal ob dein Vater oder du das Kindergeld bekommst.Wenn du Sozialleistungen in Anspruch nimmst und du Kindergeldberechtigt bist dann wird dir das Kindergeld auch zugerechnet.Dein Vater hätte dir das Kindergeld auszahlen müssen oder dich dann anderweitig unterstützen müssen.Kindergeld wird immer fürs Kind gezahlt und nicht für die Eltern.