hallo ich hab da mal eine frage ich lebe in einer bedarfsgemeintschaft mein mann verdient ca .1200euro und ich bezihe harz4 ca.600euro wobei ich auf einen kindergarten platz hoffe für meinen kleinen sohn,um auch arbeiten zu könn . wir wohnen jezt in einer wohnung die 72qm groß ist und 790euro warm kostet wobei die heizkosten auch nicht angemessen sind und somit nicht ganz erstattet werden.so auf der suche nach einer günstigeren wohnung haben wir eine zum kauf gefunden 40.000euro 51qm(ist doch mehr als angemessen für 3) mit tilgung und allem hätten wir monatliche kosten von 466euro also wesentlich günstiger!die bank würde uns den kredit geben. aber was sagt das amt dazu? sparren ja auch :-Dkönnen sie mir gegebenfalls alles streichen? also wir wollen auf jedenfall kaufen so günstig!zur not muss es ohne harz gehn bis ich in einigen mopnaten arbeiten kann! vielen dank euch
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hi danke,ist ja aber doch nicht das selbe ihrgendwie...
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Naja, daraus wird aber klar, das die dir kein Geld geben werden, um deinen Kridit zurück zu bezahlen. Wenn die Wohnung euer Eigentum ist, dann braucht ihr keine Miete mehr zu zahlen. Ergo wird das Amt auch keinen Mietzuschuss zu den Unterkunftskosten geben.
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Doriel
Wenn sie keine Miete mehr zahlen muss, weil sie "gekauft" hat, werden die Kosten des Kredites (hier die Zinszahlungen) übernommen; die Tilgung natürlich nicht, die beträgt aber bei Finanzierungen meist nur 1% oder 2 % des Ratenzahlungsbetrages; das ist nicht wirklch ein Problem. Die Nebenkosten werden - wie bei "normaler" Miete ebenfalls übernommen - alles bis zur Höhe der ortsüblichen zulässigen Gesamtkosten für die "KdU" (Kosten der Unterkunft). -
tatsächlich? na wieder was gelernt. wo steht das denn geregelt?hast du da einen Paragraphen für mich?
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Direkt den Paragrpahen kann ich dir zwar nicht nennen, aber wir haben auch hier im Forum einige "Eigentümer", beispielsweise "Renate" oder mich. Daher weiß ich das. Wie gesagt, wird auch hier in meinem/unseren Fall die Zinsbelastung übernommen, die Tilgung nicht (ist ja auch klar und in Ordnung, denn der Staat kann ja nicht unser Vermögen schaffen). Die Tilgungsleistungen müssen in dem Fall von der Regelleistung gezahlt werden. Allerdings kannst du nachlesen - obere Menueleiste: H IV / ALG II, dann Vermögen etc. - , dass beispielsweise bei erlaubtem Vermögen auch "Eigentum" aufgeführt ist, wenn es selbst bewohnt wird, eine bestimmte Größe nicht übersteigt und so weiter.
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siper danke ihr lieben
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