gemeinsame Wohnung

  • Hallo,


    bin ganz neu hier und hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.


    Ich bin im Juni mit meiner Freundin zusammengezogen und bekomme Hartz 4. Dadurch mußte ich einen neuen Antrag stellen und es wurde logischerweise alles neu berechnet.
    Meine Freundin bekommt im Moment Krankengeld in Höhe von 949,50 € im Monat. Sie bekommt jetzt, durch den Antrag für Hartz 4 noch zusätzlich 123,64 € für Unterkunft und Heizung. Ich bekomme ebenfalls die 123,64 € für Unterkunft und Heizung, sonst allerdings nichts mehr. Kann das so stimmen?


    Auch hab ich jetzt gelesen, dass es besser gewesen wäre, wenn wir nicht füreinander einstehen würden (muß man ja beim Antrag auch ausfüllen). Das wußt ich nur leider nicht vorher und als ich bei der Antragsabgabe nachgefragt habe, hieß es nur, das stimmt schon alles so, sie wohnen ja jetzt auch zusammen. Kann ich da nochmal was ändern?
    Oder wäre es eine Möglichkeit wenn sich meine Freundin gesund schreiben ließe? Dann bekäme sie Arbeitslosengeld I und der Antrag beim Job Center müßte dann ja auch wieder neu gemacht werden.


    LG


    Mone

  • Das habt ihr etwas verpasst indem ihr euch gleich als BG berechnen lassen habt.Ihr könnt nur einen Überprüfungsantrag stellen und schriftlich einreichen das man euch irrtümlich als BG gerechnet hat obwohl ihr noch nicht füreinander einsteht sondern erst auf Probe zusammenleben wollt.

  • Warum nicht.Du kannst ja ruhig angeben das du nicht wußtest das es diese Möglichkeit der Berechnung gibt und normalerweise wäre der SB der deinen Antrag entgegengenommen hat dazu verpflichtet gewesen dich darauf hinzuweisen.Da sie aber immer sparen wollen sagen sie es gar nicht erst und daraus hast du nun Nachteile.