Wer kann mir sagen ob die ARGE die vollen Kosten für Teppiche in der neuen Wohnung zahlen muß? Da die ARGE mir mitgeteilt hat das meine derzeitigen Wohnkosten zu hoch sind musste ich mir eine neue Wohnung suchen, leider gehören mir die Teppiche aus der alten Wohnung nicht und in der neuen liegen nur Holzdielen drin bin alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern, und leider reicht das bisschen Geld von der ARGE nicht für die sonderausgabe für Teppiche da ja meine Kinder im alter von 3-11 Jahren sind, ich meine ich kann ja nicht nur PVC auslegen oder? Kennt irgendjemand vielleicht einen § nachdem die ARGE dazu verpflichtet ist dieses tu Zahlen? Danke im Vorraus.
-
-
Also nen Teppichparagraphen kenne ich nicht. Ich denke, wenn sich die Arge an den Kosten für Boden beiteiligt, dann sicher nur bei der günstigsten Möglichkeiten. An deiner Stelle würde ich einfach mal nett und freundlich nachfragen, wie das mit Bodenbelägen aussieht.
-
Habe ich schon Probiert aber angeblich müssten sie dieses nicht tun.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
-Verheiratet- Recht auf eigene Wohnung ? 8
- eine chance
-
- Antworten
- 8
- Zugriffe
- 16k
8
-
-
-
-
!Sachbearbeiter zögert den Fall meiner Mutte aus (whg. gekündigt)! 5
- dabla
-
- Antworten
- 5
- Zugriffe
- 8,5k
5
-
-
-
-
...ein Kind einfach weggedacht... 1
- Shalimar66
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,7k
1
-
-
-
-
"Neuvorstellung" ;O)
- engjell
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,9k
0
-
-
-
-
"Nichtgewährung der Kosten der Unterkunft und Heizung" 12
- ~jule~
- Wohnung und Miete
- ~jule~
-
- Antworten
- 12
- Zugriffe
- 18k
12
-