Kinderzuschlag - Einkommensanrechnung

  • Hallo,
    kurz zur Vorgeschichte:
    seit Jan.09 versuchen wir (2Erw., 3 Ki.) erfolglos Kinderzuschlag zu
    beantragen. Ständig waren bereits eingereichte Unterlagen verschwunden,
    obwohl sie persönl. in der Familienkasse abgegeben wurden.
    Nun ja, im Juli haben sie es dann endlich geschafft, uns eine Ablehnung
    zu schicken. Wir haben Widerspruch eingelegt, da zur Berechnung mal wieder nicht alle Unterlagen herangezogen wurden.


    Jetzt habe ich heute wieder eine Ablehnung erhalten, Begründung natürlich wir haben zu wenig Einkommen. Das Wohngeld haben sie mal wieder nicht miteingerechnet, aber selbst damit würde es nicht reichen. Wir bekommen seit
    Jahren monatlich 200 Euro von den Schwiegereltern. Das haben wir auch angegeben und mit Kontoauszügen und schriftl. Bestätigung belegt.
    Das könnte aber, laut Widerspruch, nicht berücksichtigt werden.
    Und ich frage mich jetzt ehrlich warum?
    Warum zählt das nicht als Einkommen? Weiß das hier viell. jemand?
    Würde ich Alg2 kriegen, würde das doch auch monatl. meine Bezüge schmälern.


    Was bleibt mir jetzt noch? Widerspruch beim Sozialgericht? Und wie läuft so etwas ab?


    Vielen Dank schonmal


    Grüße Katia

  • Einkommen ist eben nur das was du mit Arbeit erwirtschaftest.Es gibt beim Kindergeldzuschlag ein gewisses Einkommen welches du haben mußt um diesen zu bekommen.Ihr erreicht diese Summe nicht und da hilft es auch nicht wenn du Klage einreichst.Ich glaube auch nicht das es einen Anwalt gibt der diese Klage vertritt da kein Erfolg in Aussicht steht.Wenn es bei euch für den Kizu nicht reicht dann müßtet ihr doch eigentlich ALG2 bekommen.

  • Hallo, beim Kindergeldzuschlag zählt nur Erwerbseinkommen, das muss bei verheirateten über 900€ netto liegen, um überhaupt etwas zu bekommen.
    Warum wollt ihr nicht Hatz4 beantragen? Wenn Kindergeldzuschlag abgelehnt wurde kommt ihr damit besser. Die Schwiegereltern müssten dann allerdings die monatliche Zahlung offiziel einstellen. Wenn ihr Einkommen habt, dann habt ihr auch Freibeträge, und ich weiss nicht wie alt die Kinder sind, aber Schulkinder bekommen ab August einmaligen Zuschuss für die Schule, ihr würdet von der GEZ befreit und evetuell noch andere Dinge. Also warum unbedingt Kindergeldzuschlag, die Formulare zum Antrag von Hartz4 sind fast identisch mit denen von der Kindergeldkasse, es wird nur anders berechnet. Und wenn man Einkommen hat nennt sich das aufstockendes AlgII.
    Viele Grüße