Hilfe....

  • Hallo


    Ich heiße jenny bin 20 jahre alt und bin voreinenhalben jahr aus meinen elternhaus ausgezogen wegen einer schulischen ausbildung die am 10. august nun beginnt
    ich habe vor 3 monaten schon bafög beantragt habe nun aber angst das der antrag abgelehnt wird...
    warum? meine eltern sind geschieden und leben aber noch im gleichen landkreis icch wohne selber über 500km weit entfernt in einen anderen landkreis die bafög stelle hat mir nun gesagt ich muss erstmal den antrag in dem landkreis stellen wo meine eltern wohnen das ist schon mal viel briefverkehr....
    zunächst habe ich seit 8 jahren keinen kontackt mehr zu meinen leiblichen vater, ich habe die adresse zwar von ihn und habe ihn auch die unterlagen zum ausfüllen zugeschickt aber erschickt sie nicht zurück und die bafög stelle möchte noch absagen von verglöeichbaren schulen aus der region wo meine eltern leben diese hab ich aber nicht nun weiß ich nicht weiter ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    ich habe bis jetzt alg2 bekommen und hatte zur sicherheit auch noch einen folge antrag gestellt der zwar angenommen wurde aber nun als darlehen zählt ich weiß nicht was ich machen soll ich könnt die ganze zeit nur noch heulen bitte helft mir


    mfg
    jenny s.

  • Ich verstehe das jetzt nicht so richtig.Du beginnst in zwei Wochen mit einer schulischen Ausbildung und bist dafür extra ausgezogen aber schon vor einem halben Jahr?Wovon hast du bist jetzt gelebt und deine Miete bezahlt?Unter welchen Vorraussetzungen bekommst du ALG2?Du bist unter 25 und hast anscheinend noch keine Ausbildung insofern würde dir eigentlich die ARGE einen Auszug gar nicht gestatten.


    Beim Bafög ist es so das du um Leistungen zu bekommen nachweisen mußt das eine Ausbildung in der Nähe deiner Eltern nicht möglich ist da es z.B. keine geeignete Schule gibt.Sollte es in der Nähe deiner Eltern eine solche Schule geben und wäre dir die Ausbildung auch dort möglich müßtest du zu deinen Eltern zurückziehen.Die Bafögstelle benötigt selbstverständlich alle Einkommensunterlagen deiner Eltern um den Anspruch zu errechnen.Wenn du keinen Kontakt zu deinem Vater hast dann würde ich das bei der Stelle so angeben und vielleicht kann ja auch deine Mutter bestätigen ob und wieviel Unterhalt gezahlt wird.