Hallo, aus gut unterrichteten Kreisen, wie man so schön sagt, hört man das Amtsgerichte keinen Beratungschein ausstellen, wenn im Widerspruchsbescheid auch nur ansatzweise das Wort "Vermögen" steht, auch wenn eine Klage gegen die Annahme einer Arge gerichtet ist, ob überhaupt Vermögen vorhanden ist. Mit anderen Worten, die Arge sagt, Sie haben ein Vermögen, die Klage richtet sich gegen diese Aussage, gibt´s keinen Beratungsschein.
Die Begründung ist, daß man von diesem Vermögen, daß die Arge errechnet, auch selbst den Anwalt bezahlen kann.
Wer ähnliche Erfahrungen gesammelt hat, möge bitte berichten.