Hallo,
ich habe ein kleines aber feines Problem - Es geht darum: Ich bin der klassische Fall vom Abitur in die Arbeitslosigkeit. Zu meiner großen Freude aber habe ich nun eine Zusage für einen Studienplatz erhalten, der aber ist in Freiburg und somit fallen Studiengebühren an.
200 Euro hab ich mir schon vom Hartz IV bisher abgespart, es fehlen mir also noch knappe 460 Euro. Ohne diesen Betrag darf ich das Studium nicht antreten und bin erstmal wieder arbeitslos. (Im Übrigen: Der Betrag setzt sich zusammen aus 500 Euro Studiengebühr und der Rest sind Verwaltungs- und Sozialkosten). Das ganze ist aber nur einmalig, da ich im Januar Vater werde und somit die Studiengebühren eh wegfallen.
Meine Frage ist: Kann das Arbeitsamt auf Darlehensbasis mir das Geld vorstrecken und ich zahle dann vom BaföG so 50 Euro im Monat zurück?!? Ich könnte mir auch Geld zum Geburtstag und Weihnachten wünschen, dann währe es schnell wieder drinne beim AA.
Ich denke, das kommt denen immerhin Billiger, als mich nochmal für ein Jahr arbeitslos zu melden. Gibts da irgendwelche Regelungen? Ich meine Wiedereinsteiger in Arbeit bekommen doch auch Übergangsgeld ...
Für Tipps und Infos - jetzt schon vielen Dank!
MfG
Der Chris