Hallo,
meine frage ist,muß mein ex-mann für unsere tochter(16jahre)unterhalt weiter zahlen,obwohl sie jetzt eine ausbildung anfängt?wird ihre ausbildungsvergütung angerechnet?sie wohnt bei mir und verdient dann 535.-,er zahlt an unterhalt 240.-..ist das nciht auch von seinem lohn abhängig?vielen dank schon mal für die antworten;),gruß moni
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Hallo!
Natürlich ist dein Ex weiterhin zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.
Aber das eigene Einkommen wird jetzt mit angerechnet.
Die Formel:535-90 =445 € durch 2 ist 222,50
222, 50 Euro werden anerkannt. 240€ minus 222,50 ist gleich 17,50 €. Also müsste dein Ex noch 17,50 € zahlen.
Diese Rechnung basiert auf die Nettoeinkünfte von 535 € von deiner Tochter. Falls da noch Abzüge sein sollten, dann reduziert sich das natürlich. Also Nettolehrlingslohn minus 90, dann durch zwei und dann die Summe vom Unterhalt abziehen.
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ok danke schön!die 535 euro lehrlingslohn waren brutto..aber mit der rechnung kann ich schon mal ewas anfangen
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