Hallo,
ich hab mal ne Frage:
Mein Bruder hat grad das Abi bestanden (vor nem Monat), und hängt jetzt erstmal in der Luft. Keine Ausbildung, kein Studium. Er ist 21 Jahre, und lebt seit über einem Jahr nicht mehr bei seinen Eltern. Er hat sich jetzt um einen Studienplatz beworben, der NC ist allerdings so hoch, dass er nicht genommen werden wird. Er braucht jedoch diese Berwerbung als Nachweis (Bemühung um eine Ausbildung) für die Fortzahlung des Kindergelds.
Er meint, Hartz 4 kann er nicht beantragen, weil er noch nicht lange genug aus der Schule raus ist. Ich hab allerdings den Eindruck, er verlässt sich auf das Hören-Sagen eines Kumpels, denn wo sowas steht, (Gesetz oder so) konnte er nicht sagen. Ich konnte auch ix eindeutiges im Netz finden.
Stimmt das? Gibt es einen Zeitraum zwischen Schule und (?), in dem man keinen Anspruch hat?
LG, Buntstift