BG

  • Hallo!


    Hängt von den Einkommensverhältnissen deiner Vermieterin ab und wie lange du schon bei ihr zur Untermiete wohnst. Nach einem Jahr gehen die vom Amt davon aus, dass ihr evtl. ein Paar seid und könnten euch als Bedarfsgemeinschaft veranlagen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Ihr könntet aber auch direkt erklären, das ihr nicht füreinander aufkommt und lediglich die Miete teilt, dann seid ihr eine Hausgemeinschaft und das Einkommen deiner Vermieterin ist uninteressant.