Hallo,
seit drei Monaten erhalte ich ALG II. Da ich eine schulische Ausbildung ab September beginne, werde ich Schülerbafög erhalten.
Meine Mietkosten werden vom JobCenter übernommen, Schülerbafög wird dann für Lebensmittel ect. ausgegeben.
Wenn ich nun mit jemanden eine Bedarfsgemeinschaft gründen würde und derjenige einen regelmäßiges Einkommen hat, würden dann diese Person automatisch für für meinen Wohnraum (Miete) aufkommen müssen oder erhlate ich weiterhin einen Teil Mietzuschuss für die gemeinsame Wohnung vom JobCenter?
Was wäre der Unterschied zu einer WG?
Wir hätten keine Kinder, kein gemeinsames Konto, keine gegenseitige finazielle Absicherung.
Wie lange darf man in so einer WG leben, damit sie nicht zu Bedarfsgemeinschaft zählt?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
VG Kitty*