Hallo,
das an meinem Wohnort zuständige Wohnungsamt ist eine städtische Einrichtung die im gleichen Gebäude wie die ARGE ihren Sitz hat.
Nach einer Kostensenkungsaufforderung der ARGE erhielt ich auch den Hinweis einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, dem ich auch nachgekommen bin.
Ich bekam jetzt auch eine Bescheinigung über die Vormerkung für eine öffentlich geförderte Wohnung mit einer Rangstufe 2 für bis zu max. 65 m².
Als Bedarfsgemeinschaft von 2 Personen (ALG II Bezug als sogenannte Aufstocker) gelte für uns laut Schreiben der ARGE eine Wohnungsgrüße von 55-65 m² und eine Bruttokaltmiete von 438,00 als angemessen.Derzeit würden wir die angemessene Miete um 75,00 € überschreiten und es würde beabsichtigt nach 6 Monaten den Leistungsbetrag entsprechend abzusenken.
Bereits einen Tag nach der Bescheinigung des Wohnungsamtes über die Vormerkung für eine öffentlich geförderte Wohnung, kam der erste Auswahlvorschlag für eine Sozialwohnung mit Wohnungsgröße 51 m² und Miete 437,00.
Wir sollen uns unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und einen Besichtigungstermin ausmachen.
Die angebotene Wohnung ist uns mit 51 m² zu klein und sagt uns auch sonst, ohne größere Ansprüche stellen zu wollen, überhaupt nicht zu.
Der Verdacht drängt sich auf, dass die ARGE mit Hilfe des Wohnungsamtes ihre für angemessen gehaltene Wohnungsmiete auf Kosten der zustehenden Wohnungsgröße durchsetzen will. Nach dem Motto: Gibt es in der Preisklasse keine nach m² zustehende Wohnung auf dem Markt, kürzen wir einfach mal die Wohnfläche "bis der Preis stimmt".
Das Wohnungsamt erwartet nun eine Rückmeldung über den Vorschlag und bei Ablehnung eine Begründung.
Was sollte ich dem Wohnungsamt mitteilen um keine Nachteile zu riskieren?
Reicht als Begründung der Hinweis darauf, dass uns die Wohnung zu klein ist?
Danke schonmal im Voraus für Antworten. Vielleicht regt das Thema ja auch allgemein zur Diskusion an... !?
Freundliche Grüße
von
sirius