Eheähnliches Verhältnis

  • Hallo,
    ich bin am überlegen mit meinem Freund zusammen zu ziehen.
    Ich bin Hauptmieterin in einer 2 Zimmer Wohnung, bekomme Hartz 4. Mein Freund arbeitet. Nun meine Frage, wenn er zu mir ziehen würde, wäre es eine Eheähnliche Verbindung?
    Wir werden natürlich in einem Bett schlafen, für ein zweites ist kein Platz. Aber alles andere macht jeder für sich.
    Ich habe auf der Arbeitsamt seite gelesen das man erst 1 Jahr zusammen leben muss um als Eheänliche Verbindung zu gelten. Heißt das erst nach einem Jahr wird sein Einkommen bei mir angerechnet? Oder wie muss ich es verstehen?
    Und bei dem Antrag wo man stellung zu dem Verhältnis machen soll, was schreibt man da so?


    Würde mich über viele Antworten freuen.

  • Hallo,dass mit dem einem Jahr ist so ein Richtwert, den sich einer am Schreibtisch ausgedacht hat. Dein Freund soll eine Erklärung schreiben, in der steht, dass ihr getrennte Kassen habt und er für deinen Unterhalt auf keinen Fall aufkommt. Es werden dann nur die Wohnkosten geteilt und du bekommst vom Amt deinen Hälfte der Wohnkosten bezahlt.
    Viele Grüße