habe folgenndes Problem bin
ICh bin letztes Jahr im Novembember mit meinem Freund in eine größere Wohnung gezogen. Arge hatte uns mündlich zugestimmt. Naja waren ein bischen schnell dann gab es ein großes hin und her und im Endergbeniss wurde dem Umzug nicht mehr zugestimmt.
Tja wir waren aber schon umgezogen und zuürck ging ja nicht mehr. Arge hat nur die Mietkosten für die alte Wohnung weitergezahlt. Also durften wir jeden Monat die Differenz über 120 € selbst an den Vermieter bezahlen.
Zur Info beide Arbeitslosengeld II und I Empfänger.
Da uns das mit der Zeit aber zu viel wurde sind wir wieder umgezogen diesmal aber mit schriftlicher Genehmigung. Mit der neuen Wohnung ist jetzt auch alles in Ordnung.
Problem ist nur die nicht genehmgigte Wohnung davor hatte keine Zentralheizung sondern Erdgas. Und jetzt haben wir die Rechnung von den Stadtwerken erhalten.
Es ist für Strom und Gas ein Nachzahlung in Höhe von 1012,89 € offen. So ist die ARGE jetzt irgendwie verpflichtet diese kosten zu übernehmen ?????
Denn normalerweise würde ja bei Zentralheizung auch die Kosten übernommen oder nicht??
Also vllt kennt sich da ja jemand aus ich habe nämlich kein Plan.