Muss die Arge die Stadtwerke kosten übernemen???

  • habe folgenndes Problem bin


    ICh bin letztes Jahr im Novembember mit meinem Freund in eine größere Wohnung gezogen. Arge hatte uns mündlich zugestimmt. Naja waren ein bischen schnell dann gab es ein großes hin und her und im Endergbeniss wurde dem Umzug nicht mehr zugestimmt.


    Tja wir waren aber schon umgezogen und zuürck ging ja nicht mehr. Arge hat nur die Mietkosten für die alte Wohnung weitergezahlt. Also durften wir jeden Monat die Differenz über 120 € selbst an den Vermieter bezahlen.


    Zur Info beide Arbeitslosengeld II und I Empfänger.


    Da uns das mit der Zeit aber zu viel wurde sind wir wieder umgezogen diesmal aber mit schriftlicher Genehmigung. Mit der neuen Wohnung ist jetzt auch alles in Ordnung.


    Problem ist nur die nicht genehmgigte Wohnung davor hatte keine Zentralheizung sondern Erdgas. Und jetzt haben wir die Rechnung von den Stadtwerken erhalten.


    Es ist für Strom und Gas ein Nachzahlung in Höhe von 1012,89 € offen. So ist die ARGE jetzt irgendwie verpflichtet diese kosten zu übernehmen ?????

    Denn normalerweise würde ja bei Zentralheizung auch die Kosten übernommen oder nicht??


    Also vllt kennt sich da ja jemand aus ich habe nämlich kein Plan.

  • Hallo!


    Stromkosten sind ja keine Wohnkosten und daher nicht Erstattungfähig. Und da ihr ohne Genehmigung in die teurere Wohnung gezogen seid, denke ich , dass ihr keine Aussichten auf, wenn dann ehedem nur ein Teil, die Rückerstattung Nachzahlung für die Gasrechnung haben werdet.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • ja genau das nun unser Problem


    bloss wenn wir in unserer ersten Wohnung geblieben wäre, wäre ja auch ne Rechnung für die dortige Zentralheizung gekommen und diese hätte sie ja übernommen. Also müssten die Arge doch eigentlich auch bei der Erdgas abrechnung die Kosten übernehmen (wenigstens für die Heizung).
    Auf jedenfall würde ich so denken.

  • Hallo, die Kosten für die Heizung müssen sie übernehmen, da spielt es keine Rolle, ob Gas, Öl oder was anderes. Es kann nur sein, wenn die Kosten unangemessen hoch sind, dass nur ein Teil übernommen wird. Aber bei Ablehnung auf jeden Fall in Widerspruch gehen.
    Viele Grüße

  • hallöchen,


    ich würde so vorgehen, falls noch nicht gemacht..


    ein Schriftstück mit folgendem Inhalt:
    Antrag auf Übernahme der Kosten und bei Ablehnung Hilfsweise in Form eines zinslosen Darlehens.
    Begründung: Derzeitiges EInkommen reicht nicht aus.
    Kopie der Abrechnung und ab in die Post.


    Wenn Ihr dann doch eine Ablehnung bekommt, könnt ihr damit wenigstens etwas anfangen, oder bei Teilbewilligung wißt Ihr was Ihr selber löhnen müßt.


    Viel Glück
    LG
    BineNRW