Hallo an euch alle,so ich werde meinen Erstantrag (Trotz des wiederholten Wiedersprechen meines Sachbearbeiters) (Ich(54) Arbeitslos, Frau(45):500 Euro Netto, Kinder: 17 und 19 Jahre gehen zur Schule, Vermögen 8000€)am Dienstag angeben und habe folgende Fragen:
1)Ich und meine Frau haben 3 Kinder, aber der Älteste, 24 Jahre alt, in einer anderen Stadt studiert.Müssen wir dann sein Kindergeld auch angeben?Das Geld gehört ja ihm.Es ist so, dass, wir monatlich ihm das Geld in Bar übergeben. Die Sache ist, dass auf die Kontoauszüge den Betrag für 3 Kinder steht. Soll ab jetzt einfach sein Kindergeld auf seine Girokonto überwiesen werden?
2)Ich muss ja angeben, was ich seit 5 Jahren für eine Beschäftigung hatte.Ich war ja selbsttändig bis vor 2 Monaten, wo ich dann für mein GmbH insolvenz anmelden müsste und ich meine Gewerbe abgemeldet habe. Können die von mir verlangen, alle Jahres Billanzen bei dennen abzugeben, um die meine „Hilfebedürftigkeit“ zu überprüfen?
3)Obwohl ich tausendmal mein sachbearbeiter erzählt habe, dass ich wegen Insolvenz Mein Geschäft geschlossen habe, besteht er drauf, dass ich die zusatzformular für die Selbsstndige ausfüllen soll, aber ich werde ja die Gewerbe nicht mehr betreiben.Reicht als Nachweis das Schreiben vom Amtsgericht bzgl. Insolvenzes und die Gewerbeabmeldebescheinigung vom Gewerbeamt nicht aus?
4)Kann bzw. darf mein Sachbearbeiter die Kontoauszüge bei sich behalten bzw. Kopien draus machen?
5)Falls ich ein ALG2 Ablehnungsbescheid bekomme,kann ich dann direkt einen neuen Antrag stellen?, weil ich mitbekommen habe, dass bearbeitung eines Widerspruches ziemlich lange dauern kann?
6)Wird dann ARGE wenigstens meine Miete,Falls das unangemessen sein sollte(630€ Kalt für 4 Personen in Remscheid), für paar Monate übernehmen?
Meine Familie und ich befinden uns in eine sehr schwierigen finanziellen Situation und wären sehr dankbar sein für eure Antworten.Einen schönen Sonntag noch!