Erste ALG2 Antrag,und einige Fragen,bitte dringend um Hilfe

  • Hallo an euch alle,so ich werde meinen Erstantrag (Trotz des wiederholten Wiedersprechen meines Sachbearbeiters) (Ich(54) Arbeitslos, Frau(45):500 Euro Netto, Kinder: 17 und 19 Jahre gehen zur Schule, Vermögen 8000€)am Dienstag angeben und habe folgende Fragen:



    1)Ich und meine Frau haben 3 Kinder, aber der Älteste, 24 Jahre alt, in einer anderen Stadt studiert.Müssen wir dann sein Kindergeld auch angeben?Das Geld gehört ja ihm.Es ist so, dass, wir monatlich ihm das Geld in Bar übergeben. Die Sache ist, dass auf die Kontoauszüge den Betrag für 3 Kinder steht. Soll ab jetzt einfach sein Kindergeld auf seine Girokonto überwiesen werden?



    2)Ich muss ja angeben, was ich seit 5 Jahren für eine Beschäftigung hatte.Ich war ja selbsttändig bis vor 2 Monaten, wo ich dann für mein GmbH insolvenz anmelden müsste und ich meine Gewerbe abgemeldet habe. Können die von mir verlangen, alle Jahres Billanzen bei dennen abzugeben, um die meine „Hilfebedürftigkeit“ zu überprüfen?



    3)Obwohl ich tausendmal mein sachbearbeiter erzählt habe, dass ich wegen Insolvenz Mein Geschäft geschlossen habe, besteht er drauf, dass ich die zusatzformular für die Selbsstndige ausfüllen soll, aber ich werde ja die Gewerbe nicht mehr betreiben.Reicht als Nachweis das Schreiben vom Amtsgericht bzgl. Insolvenzes und die Gewerbeabmeldebescheinigung vom Gewerbeamt nicht aus?



    4)Kann bzw. darf mein Sachbearbeiter die Kontoauszüge bei sich behalten bzw. Kopien draus machen?



    5)Falls ich ein ALG2 Ablehnungsbescheid bekomme,kann ich dann direkt einen neuen Antrag stellen?, weil ich mitbekommen habe, dass bearbeitung eines Widerspruches ziemlich lange dauern kann?



    6)Wird dann ARGE wenigstens meine Miete,Falls das unangemessen sein sollte(630€ Kalt für 4 Personen in Remscheid), für paar Monate übernehmen?



    Meine Familie und ich befinden uns in eine sehr schwierigen finanziellen Situation und wären sehr dankbar sein für eure Antworten.Einen schönen Sonntag noch!

  • Hallo :)
    Ich kann dir leider nicht alle Fragen beantworten. Dein Sohn der studiert sollte auf jeden Fall beantragen, das er das Kindergeld bekommt, schon allein, weil er ja gar nicht mehr zu Hause wohnt. Da spart man sich generell ja einen Buchungsweg und ist so schon praktischer. Und dann kann es euch natürlich auch nicht mehr angerechnet werden.
    Allerdings wird das schwer sein, das erstmal nachzuweisen, da es auf den Kontoauszügen erstmal drauf ist. Am besten hilft da glaub ich eine schriftliche Bestätigung der Familienkasse, dass das Geld dem Sohn nun direkt zukommt.


    zu 4. Ihr solltet auf keinen Fall Orginale rausgeben. Gebt direkt nur Kopien der letzten Kontoauszüge raus! Und ja, die dürfen sie behalten für die Akten (ob sie das dauerhaft tun, weis ich abe rnicht). Die sind ja zur Bedarfsprüfung nötig. Man möge mich korrigieren, wenn ich mich irre.


    zu5) wieso sollte eine Widerspruchsbearbeitung länger dauern? Ich würde den Widerspruch einlegen, anstelle sofort einen Neuantrag zu stellen. Sonst muss man ja alle Daten von neuem einreichen.


    zu6)wenn ihr anspruchsberechtigt seid KANN die ARGE die unangemessene Miete zeitweilig übernehmen. Aber nur wenn ein Umzug nicht möglich, oder nicht sofort möglich ist. Längstens jedoch für 6 Monate.

  • mb2128 bzw. saman2128


    Finde es nicht so besonders gut, wenn du die nahezu identischen Fragen hier unter zwei verschiedenen Überschriften stellst. Als "saman2128" hast du sie gestellt unter dem Titel: !ALG1 UNERWARTET Abgelehnt,Nun Hartz vier, bin verzweifelt... ".


    Man gibt sich hier Mühe, sich einzulesen und zu beantworten. Wenn jeder in diesem Forum seine Fragen in unterschiedlicher Formulierung zwei Mal stellte; führte das zu einem heillosen Durcheinander. Hier geht es nicht um Beschäftigungstherapie, sondern viele wollen wirklich helfen. Auch wenn du deinen Namen (unwesentlich) geändert, und dich vermutlich zwei Mal angemeldet hast, erhälst du auf dieselben Fragen dieselben Antworten.

  • Wenn dein Sohn noch bei euch gemeldet ist dann gehört er zur BG und muß auf dem Antrag mit angegeben werden.Ansonsten solltet ihr einen Abzweigungsantrag bei der Famileinkasse stellen und euren Sohn das Kindergeld gleich überweisen lassen.Du mußt alle Unterlagen die die ARGE haben will einreichen damit sie deine Hilfsbedürftigkeit prüfen können.Dazu gehören auch deine gesamten Kontoauszüge und eventuelle Sparguthaben.Davon wird der SB sicher Kopien anfertigen denn die Originale behälst ja du.Wenn du vom Amtsgericht irgendwelche Unterlagen hast dann reich sie doch mit ein.Besonders wenn daraus auch hervorgeht das dein geschäft nicht mehr existiert.Wenn du eine Ablehnung bekommst dann kannst du nur in Widdrspruch gehen denn ein neuer Antrag nützt dir nichts denn dieser wird genauso wieder abgelehnt.Außerdem kann es sein das du bei demselben SB landest der dann auf diesen Antrag gar nicht reagieren wird.Ob die Miete angemessen ist erfährst du auf Nachfrage bei deiner ARGE.Wenn der Antrag allerdings komplett abgelehnt wird dann bekommst du auch nichts für die Miete dann müßtest du Wohngeld beantragen.Ansonsten sollte der Antrag genehmigt werden aber deine Wohnung unangemessen sein hast du sechs Monate Zeit dir was neues zu suchen oder du zahlst den restbetrag aus eigener Tasche