selbständig - habe ich einen Anspruch auf Zuzahlung?

  • Hallo, ich bin neu hier im Forum und bräuchte mal Eure Hilfe! Mein Problem ist, das ich selbständig bin und meine Einnahmen leider nicht mehr ausreichen, um meine Kosten decken zu können. Meine Mietkosten sind ziemlich hoch (3-Zimmer kosten mich € 700,-) Ich lebe mit meiner 12-jährigen Tochter zusammen, der Vater zahlt keinen Unterhalt. Jetzt kann ich kaum noch leben, möchte allerdings meine Wohnung nicht aufgeben. Habe ich einen Anspruch auf Zuzahlung?

  • Ja, du hast diese Möglichkeit, Zuzahlung - aufstockendes Geld zu erhalten. Ich bin auch selbständig und habe das vor einiger Zeit beantragt. Insgesamt gesehen (mit kleineren Unwegsamkeiten) funktioniert es. Natürlich sind anfangs einige umfangreichere Formalitätenzu erledigen, also etwas mehr, als wenn man entweder gar kein Einkommen hat oder als Arbeitnehmer aufstockende Leistungen braucht. Letztlich aber geht auch in "unserem" Fall alles seinen Gang und du bist zum Monatsende etwas beruhigter, als so, wenn du nicht weißt, ob die Auftraggeber nun zahlen oder nicht (beispielsweise). Deine Wohnung könnte etwas zu teuer sein; dennoch würdest du die "angemessenen" Kosten der Unterkunft erhalten, die Differenz müßtest du dann entweder dauerhaft selbst übernehmen oder dir irgendwann eine "angemessene" Wohnung suchen. Aber bis dahin geht noch Zeit ins Land.


    Für deine Tochter kannst du übrigens die Übernahme der Kosten der jährlich (im Regelfall) durchgeführten Klassenfahrten beantragen sowie in dem Alter auch zum Schuljahresbeginn noch eine einmalige Pauschale in Höhe von 100 € für Schulmaterialien. Näheres erfährst du aber auch bei der für dich zuständigen Hotline.


    Gruß. Lirafe

  • Dankeschön für Deine Antwort, dann werde ich gleich morgen zum Amt gehen und einen Antrag stellen! Ist sicher sehr bürokratisch :(
    Welche Erfahrungen hast Du denn mit der Bearbeitungszeit der Anträge gemacht???
    L.G. Isabelle

  • Die Bearbeitungszeit an sich war nur anfangs ein Problem. Einmal, weil sie wegen der Selbständigkeit dann doch ein paar Unterlagen mehr wollten, andererseits kam bei mir noch das selbstgenutzte Eigentum dazu. Anfangs wollten sie mir "keinerlei" Kosten der Unterkunft zahlen; die erhielt ich erst nach langer Zeit und nach Widerspruch. In deinem Fall sehe ich das nicht so schwierig. Die Bearbeitungszeiten sind von Amt zu Amt verschieden; der Erstantrag dauert nach meiner Erfahrung immer am längsten ( 3 - 4 Wochen); der Folgeantrag war meist innerhalb von 14 Tagen "durch". Aber wie gesagt, es gibt gravierende regionale Unterschiede.