Strafanzeige wegen Unterlassung der Unterhaltspflicht?

  • Hall! Vielleicht kann mir hierbei Jemand helfen?


    Mein Ex-Mann zahlt seit über 7 Jahren für unsere beiden gemeinsamen Kinder, 11 und 15 Jahre, keinen Pfennig Unterhalt. Laut den Anwälten kann ich dagegen nichts tun, außer ihn bei der Polizei wegen
    Unterlassung der Unterhaltspflicht anzuzeigen.
    Er arbeitet im Familienbetrieb und hat dort einen "offiziellen" Teilzeitarbeitsvertrag indem er natürlich zu wenig verdient, als dass er Unterhaltszahlungen leisten könnte.
    Was kann ich tun? Ich weiß er arbeitet nicht nur Teilzeit und er bekommt auch mehr Gehalt, als in dem
    Arbeitsvertrag angegeben. Das ist nur getürkt, damit er nichts für die Kinder zahlen muss. Kann ich mit einer Strafanzeige etwas bewirken oder lacht er sich auch bei diesem Besuch wieder eins ins Fäustchen und die Kinder gehen weiter leer aus?
    Ich bekomme momentan nur 168 Euro für meinen Sohn vom Amt, das aber auch nur bis zum 12. Lebensjahr. Danach bekomme ich keinerlei Unterstützung mehr für zwei Kinder. Kann das sein?

  • Hallo Anja!


    Du scheinst wohl den falschen Mann erwischt zu haben. Jeder anständige Mann zahlt im Interesse seiner Kinder eigentlich gerne Unterhalt. Aber in deinem Fall unterstützt ganz offensichtlich seine ganze Familenbagage die kriminellen Machenschaften deines Ex-Mannes. Es sind wahrscheinlich minderwertige Menschen. Aber wie deine Anwälte schon richtig feststellten, ist außer eine Anzeige nicht viel zumachen. Der Erfolg dürfte aber im Nullpromillebereich liegen. Und eine teure Privatdetektei wirst du dir sicher nicht leisten können. Selbst dann ist ein Erfolg mehr als fraglich.
    Du kannst nur eins machen: deine beiden Kinder vor diesem Asozialen für immer zu schützen!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Natürlich kannst du mehr bewirken, als hinzunehmen, was offensichtlich unter dem Deckmantel der schützenden Familie gschieht. Habe selbst ähnliche Situationen durch. Zum Unterhalt verpflichtete Väter haben eine "erhöhte Erwerbsobliegenheitspflicht", der sie nachkommen müssen. Das bedeutet im Einelfalll, dass du dich nicht damit abfinden mußt, dass er beispielsweise Teilzeit arbeitet (damit nichts für die Kids übrig bleibt) oder sonstdergleichen anstellt, das ihn von der Zahlungsverpflichtung entbindet. Er kann - sofern du dies gerichtlich anstrebst - dazu verpflichtet werden, Arbeiten anzunehmen - und sogar Mehrarbeit zu leisten -, durch deren Ausübung deine Kinder wenigstens einen Teil des Unerhaltes erlangen, der für ihre Existenz wichtig ist. Eine "Anzeige" ist natürlich absoluter Quatsch, weil das Privatangelegenheit ist.